Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_148/2023 vom 12. Februar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Urteil des Bundesgerichts betrifft A._, einen italienischen Staatsbürger, der seit seiner Einwanderung in die Schweiz am 1. April 2009 mit einem EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligung lebte. Aufgrund mehrfacher Vorstrafen und seiner finanziellen Situation wurde ihm im Jahr 2011 das Aufenthaltsrecht entzogen, was durch verschiedene Instanzen, einschließlich des Kantonsgerichts, bestätigt wurde. Schließlich erhielt A._ im Jahr 2019 erneut eine Ablehnung seines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, was er durch das Bundesgericht anfocht.

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer seit 2014 nicht mehr den Status eines Arbeitnehmers im Sinne des Freizügigkeitsabkommens hatte, da er nur noch in marginalen Beschäftigungen tätig war und somit auch die Bedingungen für einen Verbleib nicht erfüllte. Es wurde festgestellt, dass seine finanzielle Unabhängigkeit nicht ausreichend war, um ein Aufenthaltsrecht ohne Erwerbstätigkeit zu sichern. A.__ berief sich auf seinen Wunsch, zukünftig ohne Sozialhilfen auszukommen, und verwies auf ein Erbe sowie finanzielle Unterstützung von Drittpersonen.

Das Bundesgericht entschied jedoch, dass die kantonalen Behörden nicht ausreichend überprüften, ob die finanziellen Mittel des Beschwerdeführers tatsächlich ausreichen, um die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht gemäß den relevanten europäischen Bestimmungen zu erfüllen. Das Gericht hob das Urteil des Kantonsgerichts auf und wies den Fall zur weiteren Prüfung zurück, um die tatsächliche finanzielle Situation des Beschwerdeführers zu klären.

Insgesamt wurde die Entscheidung des Bundesgerichts gemäss den Feststellungen zur personellen Situation des Beschwerdeführers als begründet erachtet, wobei die Beurteilung seiner finanziellen Mittel und die damit verbundenen Ansprüche auf Sozialleistungen nicht hinreichend untersucht wurden.