Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_654/2024 vom 4. Februar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_654/2024

Sachverhalt:

A._ (geb. 1980) und B._ (geb. 1971) heirateten 2008 und haben zwei Kinder. Im Rahmen eines Verfahrens zu den Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft wurden am 2. September 2021 Regelungen zur gemeinsamen Sorgerecht und den finanziellen Beiträgen des Vaters zu den Kindern festgelegt. Ein geschuldeter Unterhalt für die Kinder wurde festgelegt sowie ein monatlicher Beitrag für die Ehefrau. Ein Scheidungsverfahren läuft seit Juli 2022.

Am 16. Februar 2024 beantragte der Ehemann die Streichung aller Unterhaltsbeiträge. Teilweise wurde dieser Antrag am 2. Mai 2024 bewilligt, woraufhin die Unterhaltsbeiträge für die Kinder modifiziert wurden. Die Ehefrau legte gegen diese Entscheidung beim Tribunal cantonal des Staates Freiburg Berufung ein, wo die ursprüngliche Entscheidung am 19. August 2024 hinsichtlich der Unterhaltsbeträge für die Kinder angepasst wurde.

Erschöpfung der Instanzen:

A.__ erhob am 23. September 2024 Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Urteils, da sie die Höhe der Unterhaltsbeiträge für die beiden Kinder für unangemessen hielt und die Verantwortung zur Deckung bestimmter Kosten abgelehnt wurde.

Rechtliche Erwägungen:

  1. Zulässigkeit des Rechtsmittel: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs fristgerecht und formgerecht eingereicht wurde und in der Sache erhebliche Streitwerte vorliegen. Somit war die Beschwerde grundsätzlich zulässig.

  2. Einzelfallwürdigungen: Es wurde klargestellt, dass das Bundesgericht in Fällen, die sich um vorläufige Maßnahmen handeln, hauptsächlich die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte prüft. Die Beschwerdeführerin muss präzise darlegen, inwiefern ihre Rechte verletzt wurden.

  3. Fehlende Berücksichtigung der Griefs: Die Beschwerdeführerin war der Ansicht, dass der angefochtene Entscheid nicht ausreichend begründet sei und somit ihre Rechte verletzt würden. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass die vorherige Instanz zu ihren Griefs Stellung genommen hatte und keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren vorlag.

  4. Arbitrarität des Urteils: Die Beschwerdeführerin argumentierte, das Urteil würde gegen das Recht auf Verhältnismäßigkeit verstoßen, insbesondere da die Unterhaltsbeiträge für die Kinder unzureichend seien. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass das Urteil der Vorinstanz auf einer rechtmäßigen Prüfung der finanziellen Verhältnisse basierte und eine wesentliche Einkommenssteigerung des Vaters berücksichtigt wurde.

  5. Mindestbedarf: Die Beschwerdeführerin argumentierte, das Urteil würde ihren Mindestbedarf verletzen. Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück, da der Unterhalt des Vaters alle notwendigen Kosten der Kinder abdeckte und die Aufteilung der Ressourcen für die Kinder fair war.

  6. Kostentragung: Schließlich wies das Bundesgericht den Rekurs ab und verhängte Gerichtskosten in Höhe von 2'500 CHF, die von der Beschwerdeführerin zu tragen sind.

Schlussfolgerung: Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, die Änderungen der Unterhaltsbeiträge für die Kinder als rechtmäßig erachtete und keine wesentlichen rechtsverletzenden Aspekte sah.