Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_391/2024 vom 30. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsentscheids 2C_391/2024

Sachverhalt:

A._, ein selbstständiger Taxifahrer, hatte zwei Genehmigungen für die Nutzung des öffentlichen Raums in Genf für seine Fahrzeuge (Kennzeichen GE xxx und GE yyy) erhalten. Der Service der Polizei für den Handel und die Bekämpfung von Schwarzarbeit forderte ihn mehrfach auf, rechtzeitig einen Antrag auf Erneuerung der Genehmigungen zu stellen. Die Fristen für die Erneuerung wurden klar kommuniziert, und A._ war während der Frist im Juli 2023 krankgeschrieben.

Trotz dieser Umstände stellte er erst am 10. August 2023 einen Antrag zur Erneuerung, der jedoch nur auf die Genehmigung für die Kennzeichen GE yyy abzielte. Am 22. November 2023 wurde die Genehmigung für die GE xxx als verfallen erklärt, da er keinen fristgerechten Antrag gestellt hatte. A.__ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die von der genossenen Gerichtsinstanz abgelehnt wurde.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs gegen eine endgültige Entscheidung eines kantonalen Gerichts zulässig war, da er fristgerecht und formgerecht eingereicht wurde.

  2. Rechtlicher Prüfungsrahmen: Das Bundesgericht überprüfte, ob die Vorinstanz geltendes Recht verletzt hatte, insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör und die wirtschaftliche Freiheit. Es wurde jedoch festgestellt, dass diese Rechte nicht verletzt worden seien, da A.__ ausreichend Gelegenheit hatte, seine Argumente im Verfahrensgang vorzubringen.

  3. Glaube an die gute Glaubenspflicht: A.__ brachte vor, er habe die Fristen aufgrund unklarer Mitteilungen des kantonalen Dienstes missverstanden. Das Gericht wies dies zurück, da keine fehlerhaften Informationen gegeben wurden, die zu seinem Missverständnis geführt hätten.

  4. Wahrung der Fristen und Krankheit: Das Bundesgericht beurteilte, dass die Krankheit von A.__ kein hinreichender Grund für die Versäumnis der Frist war, da er auch während dieser Zeit einen Vertreter hätte beauftragen können.

  5. Verfahren und Formalkriterien: Das Gericht stellte fest, dass die Strenge, mit der die Fristen behandelt wurden, nicht als exzessiver Formalismus gewertet werden könne, da dies im Interesse der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit notwendig sei.

Entscheid: Der Rekurs wurde abgelehnt, und die Entscheidung zur Caducität der Genehmigung für das Kennzeichen GE xxx blieb bestehen. Zudem wurde der Antrag auf Rechtsbeihilfe abgelehnt, da der Rekurs von Anfang an keine Erfolgsaussichten hatte. A.__ muss die Gerichtskosten tragen.