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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_411/2024 vom 22. Januar 2025
Sachverhalt: A._, ein ägyptischer Staatsbürger, der seit 2013 in der Schweiz lebt und Asyl erhalten hat, beantragte 2021 eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu seiner Tochter C._, die in der Schweiz geboren wurde und ebenfalls den Refugee-Status hat. A._ und die Mutter von C._, B._, trennten sich 2015 und hatten anschließend einen Konflikt über das Sorgerecht für C._, der zu mehreren gerichtlichen Entscheidungen führte. 2019 wurde A._ wegen Kindesentführung und weiterer Straftaten angezeigt, was zu einem eingeschränkten Besuchsrecht führte. A._ gab schließlich sein Asyl auf und verließ die Schweiz.
Im Jahr 2023 lehnte der Migrationsdienst des Kantons Neuchâtel seinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ab, was 2024 vor dem kantonalen Gericht und anschließend vor dem Bundesgericht angefochten wurde. A.__ argumentierte, dass die Entscheidung gegen sein Recht auf Familienleben und das Recht seiner Tochter auf Anhörung verstoße.
Erwägungen des Bundesgerichts:
Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht prüfte seine Zuständigkeit und stellte fest, dass A.__ einen potenziellen Anspruch auf Aufenthalt aufgrund von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geltend machen kann, da seine Tochter in der Schweiz über einen dauerhaften Aufenthaltsstatus verfügt.
Recht auf Anhörung: A._ beklagte, dass seine Tochter nicht persönlich angehört wurde. Das Gericht stellte fest, dass der Interessen von C._ in den vorangegangenen Verfahren bereits erfasst worden waren und ihr Rechtsanspruch auf Anhörung nicht verletzt wurde.
Recht auf Familienleben: Das Bundesgericht entschied, dass das Recht auf Familienleben gemäß Artikel 8 EMRK nicht automatisch das Recht auf Aufenthalt in der Schweiz garantiert. Es stellte fest, dass die Beziehung zwischen A._ und C._ aufgrund verschiedener Faktoren, einschließlich A.__s vorangehender Straftaten und seiner freiwilligen Ausreise aus der Schweiz, nicht als eng angesehen werden kann.
Wohl des Kindes: Obwohl das Wohl von C.__ in die Betrachtungen einfloss, entschied das Gericht, dass die Sicht des Kindes und ihre Interessen durch moderne Kommunikationsmittel gewahrt werden könnten, trotz der Distanz zu ihrem Vater.
Proportionalitätsprüfung: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Interessen der Allgemeinheit an der Ablehnung des Aufenthaltstitels die privaten Interessen von A._ und C._ überwiegen.
Urteil: Der Rückgriff wurde abgewiesen, die Verfügung der kantonalen Behörden bestätigt, und A._ wurde die beantragte rechtliche Unterstützung verweigert. Die Kosten des Verfahrens wurden A._ auferlegt.
Insgesamt bestätigte das Urteil, dass im konkreten Fall die Familienelemente, die gegen die Gewährung der Aufenthaltserlaubnis sprachen, schwerer wogen als das Interesse des Vaters an einem Aufenthalt in der Schweiz, um mit seiner Tochter zusammen zu sein.