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Das Bundesgericht (Urteil 5A_724/2024) hat am 6. Februar 2025 entschieden, dass eine Curatelle zur Vertretung des Kindes D.A._ (geboren 2020) zu Recht eingerichtet wurde, um die bestehende rechtliche Vaterschaft von A.A._ anzufechten. Der biologische Vater des Kindes, C.__, hatte nach dem Scheidungsurteil der Eltern im Jahr 2021 die paternity beantragt und die APEA (Behörde zum Schutz von Kindern und Erwachsenen) um die Einsetzung eines Curators gebeten.
Am 19. Februar 2024 lehnte die APEA die Einwände von A.A._ ab und setzte eine Curatelle zur Vertretung des Kindes ein, um eine Vaterschaftsanfechtung einzuleiten. Dagegen wandte sich A.A._ vor dem Tribunal cantonal, wo sein Rechtsmittel abgewiesen wurde. Daraufhin legte er beim Bundesgericht Beschwerde ein.
In seinen Erwägungen betonte das Gericht die Notwendigkeit, das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen. Es stellte fest, dass die frühere Gerichtsbeteiligung der APEA eine eingehende Prüfung aller relevanten Aspekte und eine Abwägung der Interessen sowohl des Kindes als auch der Väter erforderte.
Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass das angefochtene Urteil nicht auf einer unrichtigen Tatsachenfeststellung beruhte und die zu treffenden Entscheidungen im Lichte des Kindeswohls angemessen waren. Der recourant (A.A.__) konnte nicht ausreichend darlegen, dass seine Beurteilung der Tatsachen und der gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen nicht korrekt war.
Das Gericht wies daher den Rekurs ab und stellte fest, dass der recourant die gerichtlichen Kosten tragen muss. Eine beantragte unentgeltliche Rechtspflege wurde nicht gewährt.