Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_468/2024 vom 15. Januar 2025

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Das Urteil des Bundesgerichts (6B_468/2024) befasst sich mit der Beschwerde von A._, der wegen versuchten Mordes, mehrfacher Nötigung, Sachbeschädigung und weiteren Delikten gegen seine Ex-Frau B._ zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt und für 10 Jahre aus der Schweiz verwiesen wurde. A.__ erhebt Vorwürfe gegen die Beweiswürdigung und die rechtliche Qualifikation der Tat sowie gegen die Anordnung der Landesverweisung, und erfordert eine Neubeurteilung durch die Vorinstanz.

Der Sachverhalt umfasst einen Vorfall vom 8. Januar 2021, bei dem A._ seine Ex-Frau B._ mit einem Gürtel strangulieren wollte, wobei sie sich jedoch befreien konnte. A._ war über die Besuchsregelungen mit seinem Sohn frustriert und hatte das Gefühl, Kontrolle über die Situation zu verlieren, was zu seinem aggressiven Verhalten führte. Das Obergericht erkannte die Tat als versuchten Mord und wies das Argument A._ zurück, dass er nur Angst hätte machen wollen.

In den Erwägungen des Gerichts wird besonders auf die Frage der ordnungsgemäßen Verteidigung während des Verfahrens eingegangen. A._ machte geltend, sein Recht auf freie Anwaltswahl sei verletzt worden, da ihm gegen seinen Willen ein amtlicher Verteidiger zugeordnet wurde. Das Bundesgericht stellt jedoch fest, dass A._ mehrmals Anwaltswechsel beantragt hatte und dass die Vorinstanz die Verhandlungen ordnungsgemäß geführt hatte. Die Beweiswürdigung der Vorinstanz wurde als nicht willkürlich angesehen, und die Vorwürfe des Beschwerdeführers bezüglich einer falschen Qualifikation der Tat als Mord wurden zurückgewiesen.

Schließlich bestätigte das Bundesgericht die angeordnete Landesverweisung unter Hinweis auf das fehlende Vorliegen eines persönlichen Härtefalls und lehnte die Beschwerde ab. A.__ muss die Gerichtskosten tragen.