Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_93/2024 vom 3. Februar 2025

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Das Urteil des Bundesgerichts (6B_93/2024) vom 3. Februar 2025 beschäftigt sich mit dem Fall von A._, der ursprünglich vom Tribunal de police des arrondissements de La Côte freigesprochen wurde. A._, ein erfahrener Steuerberater, war der Instigation zur Steuerhinterziehung beschuldigt worden, insbesondere im Zusammenhang mit nicht deklarierten Leistungen seiner Mandantin, der C.__ SA, im Jahr 2014, für die ein beträchtlicher Steuerbetrag auf dem Spiel stand.

Im ersten Urteil wurde A._ freigesprochen und die Kosten der Verfahren gegen ihn wurden zu Lasten der Verwaltung auferlegt. Die Verwaltung (AFC) legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Berufungsinstanz (Tribunal cantonal des Kantons Waadt) erkannte A._ jedoch für schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 8.000 Franken, wobei auch die Kosten der Verfahren (teilweise) ihm auferlegt wurden. Die kantonale Instanz argumentierte, dass A._ in seiner Rolle als Berater B._, die für die steuerrechtlichen Belange der C.__ SA verantwortlich war, aktiv zur Nichteinschätzung von steuerpflichtigen Leistungen ermutigt habe.

Im Verfahren vor dem Bundesgericht hat A.__ mehrere Gründe geltend gemacht, unter anderem, dass das Tribunal cantonal nicht rechtmäßig auf die Berufung der AFC eingegangen sei und sein Recht auf Gehör verletzt worden sei, da das Berufungsverfahren schriftlich und nicht mündlich durchgeführt wurde. Zudem kritisierte er die Feststellungen der Tatsachen durch die kantonalen Richter, die er als willkürlich ansah.

Das Bundesgericht entschied, dass das Tribunal cantonal rechtmäßig auf die Berufung eingegangen war, da die vorgebrachten Argumente der AFC nicht allein appellatorischer Natur waren. Trotz der Zustimmung zur Rückabwicklung des Verfahrens stellte das Bundesgericht fest, dass die Vorinstanz die Tatsache, dass der Beschwerdeführer lediglich zur Bewertung der steuerlichen Risiken bei C._ SA Stellung bezogen hatte, falsch interpretiert hatte und beschloss, den früheren Freispruch des Tribunal de police zu bestätigen. A._ wurde also von der Anschuldigung der Instigation zur Steuerhinterziehung freigesprochen.

Zusammenfassend hob das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz auf, bestätigte den Freispruch von A._ und entschied, dass die AFC die Prozesskosten zu tragen hat, während A._ eine Entschädigung für seine Aufwendungen erhält.