Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_348/2024 vom 31. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_348/2024 vom 31. Januar 2025

Sachverhalt: Der Stadtrat Dübendorf erteilte der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) im Februar 2021 die Baubewilligung für den Abbruch von Gebäuden und den Neubau eines Forschungscampus, inklusive eines Parkhauses. Die EMPA wurde mit hohen Gebühren belastet, darunter einer Abwasseranschlussgebühr von über 1,1 Millionen Franken. Die EMPA beantragte eine Reduktion dieser Gebühren, die sowohl teilweise abgelehnt als auch teils reduziert wurden. Die Abwasseranschlussgebühr wurde schlussendlich auf 800'332.30 Franken festgesetzt. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerden der EMPA und der Stadt Dübendorf ab, woraufhin die EMPA beim Bundesgericht Beschwerde einlegte.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Beschwerdefähigkeit der EMPA und stellte fest, dass sie aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der spezifischen finanziellen Interessen legitimiert sei, gegen die festgelegten Gebühren vorzugehen. Es wurde akzeptiert, dass das Parkhaus isoliert betrachtet werden kann, da es weit über den Parkplatzbedarf der anderen Gebäude hinausgeht.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Abwasseranschlussgebühren auf Basis des Gebäudevolumens erhoben werden dürfen und dass diese Berechnung im Einklang mit dem Äquivalenzprinzip steht. Es wurde betont, dass die Gebühren nicht willkürlich festgelegt wurden und dass die EMPA auch in der Lage sein müsste, zukünftige Nutzungen, die möglicherweise zu höheren Abwasserbelastungen führen, zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Reduktion der Abwassergebühren aufgrund der angeblich geringen Abwassermenge, die das Parkhaus erzeugen würde, wurde als nicht gerechtfertigt angesehen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der EMPA ab, bestätigte die Höhe der Abwasseranschlussgebühr und entschied, dass die anfallenden Kosten des Verfahrens der EMPA als unterliegender Partei auferlegt werden.