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Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Bundesgerichtsurteils 7B_286/2023
Sachverhalt: A._ wurde im Mai 2022 vom Genfer Jugendgericht wegen versuchten Mordes, Körperverletzung, Pornografie, Drogen- und Waffendelikten sowie weiterer Straftaten zu 18 Monaten Gefängnis mit bedingtem Strafvollzug verurteilt. Am 23. Mai 2020 nahm er an einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendlichenbanden in Genf teil. In diesem Konflikt kam es zu schweren Verletzungen der Kontrahenten, einschließlich einer kritischen Verletzung von C._. Die Vorwürfe gegen A._ beinhalteten, dass er B._ mit einer Eisenstange auf den Kopf geschlagen hatte.
Das Gericht befand, dass A._ zu den Aggressoren gehörte, die einen einseitigen Angriff auf die gegnerische Bande initiierten. A._ legte gegen das Urteil Beschwerde ein.
Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer unzulässige Gründe vorbrachte, um die Tatsachenbeurteilung des vorangegangenen Gerichts anzufechten. Es betonte, dass bei der Beurteilung von Beweisen und der Tatsachenermittlung kein Willkürverstoß vorlag. Insbesondere wurde die Frage, wer den tödlichen Schlag geführt hatte, durch eine ausreichende Beweisgrundlage unterstützt.
Das Bundesgericht erläuterte das Prinzip in dubio pro reo, wonach Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten ausgelegt werden müssen. Es stellte jedoch klar, dass Zweifel nicht automatisch zum Freispruch führen. Das Gericht befand, dass die Beweislage die Feststellung unterstützte, dass A.__ für einen der gewalttätigsten Angriffe verantwortlich war.
Bezüglich der rechtlichen Einstufung der Tat als Aggression (Art. 134 StGB) statt als gegenseitige Schlägerei (Art. 133 StGB) entschied das Gericht, dass das vorherige Gericht korrekt bewertet hatte, dass die Bande V.__ die aggressive Initiative ergriffen hatte und es keinen beidseitigen Angriff gab.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde mit der Begründung zurück, dass die Anklage und die vorherige rechtliche Einstufung korrekt waren. A.__ trug die Gerichtskosten, da er mit seiner Beschwerde gescheitert war.
Insgesamt bestätigte das Gericht die schweren Vorwürfe gegen A.__ und die rechtliche Schlussfolgerung, dass angemessene Maßnahmen zur Ahndung der aggressiven Gewalt in dieser Situation erforderlich seien.