Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_52/2024 vom 14. Januar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_52/2024

Sachverhalt:

A._ (Recurrierin) und C._ (Intimierter) waren verheiratet und haben ein Kind aus einer extramaritalen Beziehung (D._), was zur Anfechtung der Vaterschaft führte. Im Zuge des Scheidungsverfahrens wurde eine Unterhaltszahlung von C._ an A._ von 3'500 CHF monatlich bis zum Rentenalter festgelegt, mit bestimmten Bedingungen für eine mögliche Herabsetzung der Zahlung. A._ brachte später Triplings zur Welt, wobei der biologischen Vater ebenfalls E.__ ist.

C._ beantragte 2017 eine Modifikation des Scheidungsurteils, um sich von der Unterhaltspflicht zu befreien, was zu einem Vergleich führte, bei dem A._ eine einmalige Zahlung von 100'000 CHF akzeptierte.

A._ klagte dann 2021 Me B._, ihrem Verteidiger, an, ihm mangelnde Sorgfalt vorzuwerfen, was zu einem finanziellen Schaden geführt habe. Ihre Klage wurde abgelehnt, und der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass A.__ ausreichend informiert war und der Vergleich in vollem Bewusstsein eingegangen war.

A.__ legte Berufung ein, die ebenfalls abgelehnt wurde. Sie brachte daraufhin den Fall zum Bundesgericht.

Erwägungen:

  1. Zulässigkeit des Rekurses:
  2. Der Rekurs wurde als zulässig betrachtet, da er von der unterlegenen Partei im gesetzlich geforderten Rahmen eingereicht wurde.

  3. Recht auf Anhörung und Zusammensetzung des Gerichts:

  4. Die Recourrière rügte die Zusammensetzung des Gerichts aufgrund der freiwilligen Ablehnung des Richters. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rückzug des Richters kein willkürliches oder unbegründetes Vorgehen war und damit das Recht auf ein faires Verfahren nicht verletzt wurde.

  5. Antrag auf Prozesskostenhilfe:

  6. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, da die Berufung als wenig erfolgversprechend eingeschätzt wurde. Die Recourrière konnte ihre finanzielle Situation nicht ausreichend darlegen, um den Anspruch auf Unterstützung zu begründen.

  7. Vorwurf der Anwaltshaftung:

  8. Die Recourrière machte geltend, ihr Anwalt habe sie nicht korrekt beraten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass sie ausreichend über die Risiken informiert war und die Entscheidung für den Vergleich in Kenntnis aller Umstände getroffen hatte. Daher lagen keine Pflichtverletzungen des Anwalts vor.

Entscheidung:

Das Bundesgericht wies den Rekurs ab, bestätigte die vorhergehenden Entscheidungen und verurteilte A.__ zur Übernahme der Gerichtskosten in Höhe von 2'000 CHF. Die Anwaltskosten des Intimierten wurden nicht gesondert angesprochen, da dieser nicht zur Stellungnahme aufgefordert wurde.