Zusammenfassung von BGer-Urteil 4F_5/2024 vom 10. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4F_5/2024 vom 10. Januar 2025 Sachverhalt:

A._, ein ehemaliger Mitglied und Direktor der Coopérative B._, wurde 2013 aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Motoren aus seiner eigenen Firma an die Coopérative ausgeschlossen. In der Folge leiteten sowohl A._ eine Zivilklage ein als auch die Coopérative eine Strafanzeige gegen ihn. Während die Zivilklage von den Genfer Gerichten nach mehreren Instanzen abgelehnt wurde, stellte das zuständige Ministerium im Jahr 2023 die Strafverfahren gegen A._ ein und stellte fest, dass er die Coopérative nicht getäuscht hatte.

A.__ beantragte daraufhin die Revision des zivilrechtlichen Urteils des Bundesgerichts von 2018, da er der Auffassung war, das Einserverfahren im Strafrecht habe seine zivilrechtliche Ausgrenzung rechtlich beeinflusst.

Erwägungen:
  1. Revisionsthema: A.__ berief sich auf die Entdeckung neuer Tatsachen. Die Bedingungen für eine Revision nach Art. 123 LTF wurden aufgeführt, wonach neue Tatsachen oder Beweise nachträglich entdeckt worden sein müssen und nicht während des ursprünglichen Verfahrens geltend gemacht worden sein konnten.

  2. Prüfung des ersten Ausschlussgrundes: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der gewichtige Grund für den Ausschluss von A.__ der ungerechtfertigte Preis war, den er für die Motoren verlangte, und dass diese Tatsache bereits im ursprünglichen Verfahren bekannt war. Das Strafgericht hatte jedoch nicht dasselbe rechtliche Urteil gefällt, sondern war zu dem Schluss gekommen, dass keine Täuschung stattgefunden hatte.

  3. Unabhängigkeit der Rechtsbereiche: Das Bundesgericht betonte, dass das Zivilgericht nicht an die Feststellungen des Strafgerichts gebunden ist und dass unterschiedliche rechtliche Standards (Zivil- versus Strafrecht) zur Anwendung kommen.

  4. Entscheidung: Der Antrag auf Revision wurde abgelehnt, da kein Grund für eine Überarbeitung der ursprünglichen Entscheidung vorlag. Die Kosten des Verfahrens wurden A.__ auferlegt, und die Coopérative erhielt eine Entschädigung für ihre Stellungnahme.

Ergebnis:
  • Die Revision des Urteils vom 23. August 2018 wurde abgelehnt und die Kosten dem Antragsteller auferlegt.