Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_650/2022 vom 12. Dezember 2024

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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil (6B_650/2022, 6B_664/2022) über einen Fall entschieden, der A.__, einer Journalistin, betraf, die wegen Verstöße gegen das Waffengesetz (LArm) angeklagt wurde.

Sachverhalt:

A._ wollte einen Bericht über die Gefahren von 3D-gedruckten Waffen, insbesondere einem als B._ bekannten Pistolentyp, erstellen. Dazu bestellte sie online die Teile dieser Waffe und konnte später in ihrem Büro bei der Radio Télévision Suisse (RTS) ein Modell zusammenbauen. Sie transportierte die teilweise zusammengebaute Waffe am 1. April 2019 von Genf nach Lausanne, um ein Interview durchzuführen, ohne die notwendige Genehmigung für den Erwerb oder den Besitz dieser Waffe einzuholen. Das Gericht befand sie zunächst für schuldig wegen der unrechtmäßigen Handhabung der Waffe, verhängte jedoch keine Strafe und befand, dass ihre Handlung von der Pressefreiheit gedeckt sei.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Behandlung der Beschwerden: Die beiden Beschwerden wurden zusammen behandelt, da sie sich auf denselben Sachverhalt bezogen.

  2. Verstoß gegen das Waffengesetz: Das Bundesgericht stimmte dem Urteil der kantonalen Gerichte zu, dass A.__ durch den Transport und die Hands-on-Vorbereitung der Waffe gegen das Waffengesetz verstieß, da sie keine Genehmigung hatte.

  3. Freiheit der Meinungsäußerung: A.__ argumentierte, dass ihre Sanktion eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Pressefreiheit gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle. Das Gericht erkannte, dass das Vergehen zwar die Pressefreiheit betraf, jedoch auch die Sicherheitsbedenken, die mit dem Umgang von Waffen verbunden sind, berücksichtigt werden müssen.

  4. Proportionalitätsprüfung: Das Gericht befand, dass die verhängte Strafe unverhältnismäßig war, da die Absicht der Journalistin, auf Gefahren aufmerksam zu machen, und die Maßnahmen, die sie zur Vermeidung von Missbrauch ergriffen hatte (z.B. der Transport der Waffe ohne welche, die für ihren Gebrauch notwendig waren), diese als weniger gravierend erscheinen ließen.

  5. Urteil: Das Bundesgericht hob das ursprüngliche Urteil auf und sprach A.__ letztlich frei von den Anklagen des Waffengesetzes. Die gesellschaftliche Bedeutung ihrer journalistischen Tätigkeit und der Kontext ihrer Ermittlungen wurden als gewichtige Punkte in der rechtlichen Bewertung ihres Verhaltens angesehen.

Ergebnis:

A.__ wurde von den Vorwürfen des Waffengesetzes freigesprochen, und der Fall wurde zur erneuten Entscheidung über die Verfahrenskosten an das kantonale Gericht zurückgewiesen. Gerichtskosten wurden nicht erhoben, und ihr wurden die Kosten für den Prozess vor dem Bundesgericht erstattet.