Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_365/2024 vom 28. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_365/2024, 6B_375/2024 Sachverhalt

A._ wurde am 5. Mai 2022 von einem Strafgericht des Kantons Jura wegen Urkundenfälschung und Betruges schuldig gesprochen. Er erhielt eine Geldstrafe und eine zusätzliche Geldbuße. Im Berufungsverfahren am 19. März 2024 wurde A._ teilweise freigesprochen von der Urkundenfälschung, jedoch des Betrugs für schuldig befunden und zu einer reduzierten Geldstrafe verurteilt. Die Berufung von B._, dem sich A._ auch im Berufungsverfahren gegenüber sah, bezog sich auf die Verweigerung einer Entschädigung für Verfahrenskosten.

B._ hatte eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem er in einen zivilrechtlichen Streit verwickelt war, an dem auch A._ beteiligt war. Der streitige Punkt war ein Mietvertrag zwischen A._ und einer Gesellschaft, in dessen Rahmen verschiedene Mietverträge entstanden. Ein zentraler Aspekt war, dass A._ eine gefälschte Version eines Mietvertrages einreichte, um B.__ darüber zu täuschen.

Erwägungen des Gerichts
  1. Zulässigkeit der Berufung: Die beiden Berufungen wurden wegen ihrer thematischen Verwandtschaft zusammengezogen.

  2. Recht auf Anhörung und Beweisführung: A.__ machte geltend, dass sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde, da das Gericht seine Beweisanträge (graphologische Expertise und Zeugenbefragungen) abgelehnt hatte. Das Bundesgericht stellte fest, dass das Gericht zwar Beweisanträge annehmen muss, aber das Verbot des Willkür war nicht verletzt, da die abgelehnten Beweise für die Entscheidung als irrelevant eingestuft wurden.

  3. Verjährung: A._ argumentierte, dass die Verjährung des Betrugs bereits abgelaufen sei. Das Gericht entschied, dass die Verjährungsfrist ab dem Moment lief, als A._ den letzten betrügerischen Akt in Form der Vorlage eines falschen Mietvertrages vollendete, was als gültiger Ausgangspunkt der Verjährung angesehen wurde.

  4. Elemente der Betrugsabsicht: Bei der Analyse des Betrugs wurde festgehalten, dass A._ durch täuschende Handlungen B._ zu einem nachteiligen finanziellen Dispositionsakt verleitet hat. Auch Fragen der „Schlüssigkeit“ und „Kausalität“ der Betrugshandlung wurden erörtert.

  5. Ergebnis und Kosten: Die Berufungen beider Parteien wurden als unbegründet abgelehnt. A._ und B._ mussten die Gerichtskosten tragen.

Fazit

Das Bundesgericht hat die Berufungen abgewiesen und festgestellt, dass die rechtlichen Verfahren ordnungsgemäß eingehalten wurden. Es wurden keine wesentlichen Fehler festgestellt, und die Sanktionen gegen A._ wegen Betrugs und der Verweigerung einer Entschädigung an B._ blieben bestehen.