Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_57/2024 vom 24. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_57/2024

Sachverhalt:

A.B._ wurde zunächst vom Regionalgericht Oberland am 1. Mai 2020 von dem Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen, während C.D._, E.B._ und die Regionale Staatsanwaltschaft Berufung einlegten. Am 6. April 2023 sprach das Obergericht des Kantons Bern A.B._ der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Zudem wurde A.B._ für zehn Jahre des Landes verwiesen. Der Sachverhalt umfasst einen Vorfall am 7. Januar 2019, bei dem E.B._ mit einem Messer auf C.D._ einstach und A.B._ dabei eine aktive Rolle spielte, indem er C.D.__ festhielt, was die weiteren Stiche ermöglichte.

A.B.__ legte Beschwerde ein und beantragte, von der versuchten Tötung freigesprochen zu werden und die Landesverweisung aufzuheben.

Erwägungen:

  1. Willkür der Tatsachenfeststellung: A.B.__ rügte eine willkürliche Beweiswürdigung der Aussagen des Geschädigten. Das Bundesgericht stellte fest, dass Tatsachenfeststellungen des Obergerichts nur bei grober Fehlerhaftigkeit überprüft werden können. Die Tatumstände wurden dort ausreichend geprüft, und die Differenzen in den Aussagen des Geschädigten wurden von der Vorinstanz schlüssig bewertet.

  2. Mittäterschaft vs. Gehilfenschaft: A.B.__ argumentierte, dass er nur als Gehilfe und nicht als Mittäter agiert habe. Das Gericht stellte fest, dass der entscheidende Beitrag zur Tatausführung von ihm geleistet wurde, auch wenn er nicht direkt zugestochene hat. Die Vorinstanz maß seiner Beteiligung als Mittäter die richtige Bedeutung zu.

  3. Strafzumessung: A.B.__ beanstandete die Höhe der verhängten Strafe. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz die objektive und subjektive Tatschwere angemessen beurteilte, jedoch unzulässigerweise eine planmäßige Komponente in sein Verhalten hineininterpretierte. Die Beurteilung, dass er den Geschädigten nach der Tat nicht unterstützt hat, wurde ebenfalls als zu harsch betrachtet, was gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt.

  4. Landesverweisung: A.B.__ wurde aufgrund seiner Verurteilung einer obligatorischen Landesverweisung unterzogen. Das Bundesgericht konstatierte, dass die Vorinstanz die Frage eines schweren persönlichen Härtefalls nicht ausreichend behandelt hatte und wies darauf hin, dass angesichts seines langjährigen Aufenthalts in der Schweiz und seiner Integration eine neue Prüfung erforderlich ist.

Entscheidung des Bundesgerichts:

Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts teilweise auf und wies die Sache zur Neubewertung zurück. Die Gerichtskosten wurden A.B.__ auferlegt, während der Kanton Bern eine Entschädigung im Umfang von 1'000 CHF zu zahlen hatte.

Schlussfolgerung

Das Urteil verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Beweiswürdigung sowie die Unterschiede zwischen Mittäterschaft und Gehilfenschaft im Strafrecht. Zudem wird die Wichtigkeit der präzisen Abwägung von persönlichen und öffentlichen Interessen bei der Anordnung einer Landesverweisung hervorgehoben.