Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_116/2024 vom 24. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_116/2024 vom 24. Januar 2025

Sachverhalt: A.B. wurde im ursprünglichen Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 1. Mai 2020 vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Das Obergericht des Kantons Bern sprach ihn jedoch am 6. April 2023 wegen Gehilfenschaft zur versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, sowie eine sevenjährige Landesverweisung. A.B. wurde zudem zur Zahlung einer Genugtuung an das Opfer, C.__, verurteilt.

Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Vorfall vom 7. Januar 2019, bei dem A.B.s Söhne D.B. und E.B. in eine Auseinandersetzung mit C._ verwickelt waren, in deren Verlauf das Opfer mit einem Messer verletzt wurde. A.B. soll seine Söhne dazu angestiftet haben, C._ zu töten.

Erwägungen: A.B. erhebt Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts und rügt eine willkürliche Feststellung des Sachverhalts sowie eine Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo". Er argumentiert, dass seine Anweisungen nicht als Aufforderung zum Mord interpretiert werden können und die Vorinstanz die geltend gemachten Widersprüche in den Aussagen des Opfers nicht ausreichend berücksichtigt hat.

Das Bundesgericht prüft den vorinstanzlichen Sachverhalt und stellt fest, dass die Vorinstanz in ihren Erwägungen zur Glaubwürdigkeit und Widersprüchlichkeit der Aussagen des Beschwerdeführers und des Opfers nachvollziehbar argumentiert hat. Das Gericht hebt hervor, dass A.B.s Aufruf an seine Söhne, C.__ zu töten, als Beihilfe zur Haupttat angesehen werden kann, da er emotionalen Druck auf D.B. und E.B. ausgeübt hat und deren Handlungen somit unterstützt hat.

Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Vorinstanz keine willkürliche Entscheidung getroffen hat und A.B.s Verhalten den Tatbestand der Gehilfenschaft zur versuchten vorsätzlichen Tötung erfüllt. Daher wird die Beschwerde abgewiesen. A.B. wird die Gerichtskosten auferlegt.