Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt:
Am 22. Juni 2023 verstarb der 53-jährige B._, der als technischer Mitarbeiter bei C._ SA beschäftigt war und obligatorisch gegen Unfälle versichert war. Er wurde in seiner Wohnung tot aufgefunden, wobei als Todesursache ein "Suffokation" infolge einer Atemwegsobstruktion durch einen Nahrungsbolus vermutet wurde. Der Arzt stellte fest, dass er auf dem Bauch mit dem Kopf nach unten lag und Rückstände von Lebensmitteln im Mund hatte.
Das Schweizerische Institut für Unfallversicherung (INSAI) weigerte sich, Leistungen auszuzahlen, da der Tod nicht als Unfall oder als vergleichbare Körperverletzung eingestuft wurde. Dagegen erhob die Witwe A._ Einspruch, der vom Tribunal delle assicurazioni del Cantone Ticino am 27. Mai 2024 zugunsten von A._ entschieden wurde
Erwägungen:
Der INSAI legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Bundesgericht befand, dass die vorherige Entscheidung des Tribunals kantonale rechtlich korrekt war. Es stellte fest, dass der Tod durch eine Atemwegsobstruktion infolge des Essens in der Liegeposition als Unfall im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes zu bewerten war. Das Gericht bestätigte, dass die Beweise und medizinischen Berichte ausreichend waren, um den Tod als Unfallsituation zu klassifizieren.
Es wurde auch angesprochen, dass der INSAI nicht ausreichend substanzierte, warum die Schlussfolgerungen des behandelnden Arztes als fehlerhaft erachtet werden sollten. Das Gericht wies darauf hin, dass die im vorangegangenen Verfahren erhobenen Evidenzen und Zeugenaussagen stabil waren und keine erheblichen Widersprüche aufwiesen.
Entscheid:
Das Urteil hebt hervor, dass in Fällen von Todesursachen, die aus Unfallgeschehen resultieren, die Beweislast und die vorgelegten medizinischen Gutachten von zentraler Bedeutung für die Entscheidung sind.