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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_257/2022 vom 22. Januar 2025:
Sachverhalt: Die Associazione A.__ beantragte 2011 beim Arbeitsamt des Kantons Tessin die Genehmigung zur Durchführung von Personalverleihdiensten, insbesondere im Bereich der Haushaltsdienstleistungen. Die Associazione verfolgt das Ziel, durch die Vermittlung von Pflegekräften und Schulungen die Integration ausländischer Frauen sowie das Wiedereingliedern gefährdeter Schweizer Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Der Antrag wurde zunächst abgelehnt, da die angebotenen Dienstleistungen als unzulässige Formen des Personalverleihs eingestuft wurden, die eine Genehmigung erforderten. Diese Entscheidung wurde durch den Staatsrat und später durch das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigt.
Erwägungen: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der Rekurs gegen die kantonale Entscheidung zulässig ist, da die Associazione ein direktes Interesse hat und die Frist eingehalten wurde.
Gesetzliche Grundlage: Das Gericht prüfte, ob die Associazione unter das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih fällt. Es stellte fest, dass die Associazione eine jährliche Umsatzgrenze von über 100.000 Franken überschreitet, was sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes einordnet, unabhängig von ihrem gemeinnützigen Status.
Aktivitäten der Associazione: Das Gericht überprüfte die verschiedenen Dienstleistungsmodelle (direkter Nutzer, Outsourcing und Personalverleih). Es kam zu dem Schluss, dass sowohl das Modell des direkten Nutzers als auch das Outsourcing als Formen der Personalverleihung einzustufen sind, die einer Genehmigung bedürfen.
Subunternehmerschaft: Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass die Form des „Personalverleihs“ an einen Dritten (SACD) als unerlaubte Subunternehmertätigkeit zu werten ist, bei der die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden.
Beweiswürdigung: Es wurde entschieden, dass die kantonalen Instanzen bei der Beweiswürdigung nicht willkürlich gehandelt haben und die Associazione die Beweislast für ihre tatsächlichen Betriebsabläufe nicht überzeugend darlegen konnte.
Urteilsverkündung: Der Rekurs der Associazione wurde als unbegründet abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden der Rekurrentin auferlegt.
Dieses Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen, die im Bereich des Personalverleihs bestehen, insbesondere in Bezug auf die Genehmigungspflicht und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.