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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_302/2024 vom 13. Januar 2025
Sachverhalt:
A._, ein 1947 geborener selbständiger Taxifahrer, war seit 1998 Inhaber einer besonderen Genehmigung für die Nutzung des öffentlichen Raums. Im Jahr 2023 beantragte er die Erneuerung dieser Genehmigung, wurde jedoch am 7. November 2023 von der genfer Polizei darüber informiert, dass die Genehmigung aufgrund seines 75. Geburtstags (gemäß geltendem kantonalen Recht) als erloschen betrachtet werde. A._ reichte dagegen am 11. Dezember 2023 Beschwerde bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein, die am 30. April 2024 abgewiesen wurde. Daraufhin wandte er sich an das Bundesgericht.
Rechtliche Erwägungen:
Zulässigkeit des Rechtsmittel: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer zur Einsprache befugt war und das Rechtsmittel fristgerecht und in der korrekten Form eingereicht worden war. Der Beschwerde wurde somit stattgegeben.
Gründe für die Ablehnung der Genehmigung: A.__ argumentierte, dass die Altersgrenze von 75 Jahren diskriminierend sei und seine wirtschaftliche Freiheit verletze. Das Bundesgericht stellte fest, dass die genfer Gesetzgebung legitime Ziele verfolge, darunter die Förderung der Rotationen unter Taxi-Fahrern, den öffentlichen Sicherheitsinteressen sowie der Gesundheit der Fahrer.
Diskriminierung durch Altersgrenze: Das Gericht erklärte, dass die Altersgrenze eine zulässige und notwendige Maßnahme zur Erreichung der genannten staatlichen Interessen sei. Das Bundesgericht führte aus, dass Altersdiskriminierung differenzierter betrachtet werden müsse als andere Diskriminierungsarten und dass die Einführung einer Altersgrenze in diesem Kontext als angemessen erachtet wurde.
Verhältnismäßigkeit: Die gesetzliche Altersgrenze sei geeignet und erforderlich, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Es gab keine weniger einschneidende Maßnahme, die die gewünschten Ergebnisse hätte erzielen können. Zudem betonte das Gericht, dass individuelle Anpassungen an das Alter schwer realisierbar seien.
Wirtschaftsfreiheit: Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass die Maßnahme die wirtschaftliche Freiheit A.__s nicht unangemessen einschränkt, da sie auf einer klaren gesetzlichen Basis beruht und die insofern erforderlichen öffentlichen Interessen berücksichtigt.
Entscheidung:
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und erklärte, dass die Altersgrenze rechtmäßig und gerechtfertigt sei. A.__ musste die Gerichtskosten tragen.
Fazit: Die Entscheidung des Bundesgerichts bestärkt die Gesetzmäßigkeit der Altersgrenze für Taxi-Lizenzen in Genf und der damit verbundenen sachlichen Rechtfertigung für öffentliche Sicherheitsinteressen, gesundheitliche Aspekte sowie die Förderung fairer Chancen im Taxi-Geschäft.