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Sachverhalt: A._, ein unabhängiger Taxifahrer im Kanton Genf, beantragte am 4. März 2023 die Verlängerung seiner Genehmigung für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums, die bisher bis zum 30. Juni 2023 gültig war. Die Direktion der Polizei des Handels und gegen Schwarzarbeit stellte jedoch am 7. November 2023 fest, dass die Genehmigung aufgrund seines Alters von 75 Jahren erloschen sei. A._ legte Beschwerde bei der Geneve Verwaltungsgerichtshof ein, um die Erneuerung seiner Genehmigung zu erreichen. Der Gerichtshof wies seine Beschwerde am 30. April 2024 zurück.
Erwägungen des Bundesgerichts:
Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Rekurs zulässig sei, da er gegen eine endgültige Entscheidung eines übergeordneten kantonalen Gerichts gerichtet ist und die Fristen sowie die Formvorschriften eingehalten wurden.
Rechtsfragen und Verfahrensmängel: A.__ machte geltend, das Gericht habe ihm das rechtliche Gehör verweigert und habe nicht ausreichend seine Argumente zur Verfassungsmäßigkeit der rechtlichen Altersgrenze von 75 Jahren geprüft. Das Bundesgericht wies diese Vorwürfe zurück. Es stellte fest, dass das Gericht die relevanten rechtlichen Bestimmungen behandelt hatte und die Ausführungen hinreichend seien.
Altersdiskriminierung: Im Kern der Streitigkeit geht es um die Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze von 75 Jahren. A.__ argumentierte, diese Regelung diskriminiere ihn aufgrund seines Alters und verstoße gegen die wirtschaftliche Freiheit. Das Bundesgericht erkannte an, dass Altersdiskriminierung eine Form der Ungleichbehandlung darstellt, jedoch spezifische Anforderungen an die Rechtfertigung solcher Unterschiede hat.
Legitimer Zweck der Altersgrenze: Das Gericht stellte fest, dass die Altersgrenze legitime Ziele verfolgt, darunter die Verbesserung der Rotationsrate der Taxifahrer und die Gewährleistung der Sicherheit für Fahrgäste und Fahrer, sowie die Gesundheit der Taxiunternehmer selbst.
Verhältnismäßigkeit: Das Bundesgericht führte weiter aus, dass die Regelung verhältnismäßig sei, da sie die genannten Ziele effektiv verfolge und keine weniger einschneidende Maßnahme in Betracht zu ziehen sei, die gleichwertige Ergebnisse liefern könnte.
Fazit: Da die Altersgrenze als rechtmäßig erachtet wurde und die Argumente von A._ nicht ausreichten, um die Regelung zu kippen, wies das Bundesgericht den Rekurs als unbegründet ab. A._ muss die Gerichtskosten tragen, und es wurden keine Kosten für die Gegenseite zugesprochen.
Das Urteil wurde am 13. Januar 2025 verkündet.