Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_425/2023 vom 29. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_425/2023 vom 29. Januar 2025:

Sachverhalt: A._ wurde durch den Polizeigerichtshof des Bezirks Sarine am 19. Januar 2022 wegen mehrere Delikte verurteilt. Diese beinhalteten die Behinderung eines amtlichen Aktes, Trunkenheit am Steuer, das Verhindern von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. A._ wurde zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 21 Monaten sowie zu Geldstrafen und einer Geldbuße verurteilt. Die Vorwürfe basierten unter anderem auf der Tatsache, dass A. am 5. April 2021 unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führte und die Polizei angehalten hatte, während er positive Drogentests (auf Kokain) aufzeigte und sich weigerte, Blut- und Urinproben abzugeben.

Die Berufung von A.__ gegen dieses Urteil wurde am 11. Januar 2023 von der Strafberufungsgericht des Kantons Freiburg abgewiesen.

Rechtsmittel: A.__ legte am 20. Februar 2023 Beschwerde beim Bundesgericht ein, in der er eine Umwandlung seines Urteils anstrebte, um nur für die Trunkenheit am Steuer verurteilt zu werden und für die anderen Delikte freigesprochen zu werden. Zudem wollte er eine vollständige oder teilweise bedingte Strafe erhalten.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht stellte zunächst fest, dass die Berufung zulässig war, da A.__ ein rechtliches Interesse an der Anfechtung der Entscheidungen hatte. Es prüfte die Vorwürfe und die Beweiserhebung durch die unterinstanzlichen Gerichte, um festzustellen, ob eine willkürliche Beurteilung vorlag, was jedoch verneint wurde. Die Erwägungen zur Einsicht in die Beweislage wurden argumentativ als korrekt anerkannt. Insbesondere wurde akzeptiert, dass die Polizei wegen A.__s Verhalten und seiner Drogeinnahme einen Drogentest anordnen durfte.

Das Bundesgericht wies die Beschwerden ab, da A.__ keine glaubwürdigen Argumente vorbrachte, die die Ablehnung des bedingten Strafaufschubs bei den Urteilen rechtfertigten. Sein Zustand und seine finanziellen Schwierigkeiten wurden berücksichtigt, jedoch stellte das Gericht fest, dass keine "besonders günstigen Umstände" vorlagen, um einen bedingten Aufschub der Strafe zu gewähren.

Das Bundesgericht wies auch den Antrag auf Gewährung von Rechtshilfe zurück, da die Erfolgsaussichten der Berufung gering waren.

** Schlussfolgerung:** Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Kosten wurden A.__ auferlegt, und das Urteil wurde den Beteiligten und dem Gericht des Kantons Freiburg zur Kenntnis gebracht.