Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgericht analysiert den Fall von A._, einem italienischen Staatsbürger, dessen Daueraufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgrund einer Vielzahl von strafrechtlichen Verurteilungen und finanziellen Schwierigkeiten widerrufen wurde. A._ lebte seit 1967 in der Schweiz und hatte seit 1977 eine EU/EFTA-Daueraufenthaltsbewilligung. Seine kriminellen Aktivitäten umfassten zahlreiche Verkehrsdelikte, Drogenvergehen und andere Straftaten, die über die Jahre zu mehrfachen Verurteilungen und Geldstrafen führten.
Im Jahr 2019 wurde sein Antrag auf Verlängerung dieser Bewilligung abgelehnt, was A._ durch mehrere Instanzen, einschließlich des Verwaltungsgerichts des Kantons Tessin, anfocht. Dieses bestätigte die Entscheidung, indem es anführte, dass A._ eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstelle, was eine rechtmäßige Grundlage für den Widerruf der Bewilligung sei.
Der Bundesgerichtshof prüfte nun den Rekurs von A._. Zunächst stellte das Gericht fest, dass der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig war, da A._ über die Jahre eine erhebliche Anzahl von Straftaten begangen hatte, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen. Zudem wägte das Gericht die verschiedenen Interessen ab, einschließlich der langjährigen Anwesenheit von A.__ in der Schweiz und seiner Familiensituation. Dennoch wurde entschieden, dass die Wiederholung von Straftaten und die Schwere dieser Verletzungen eine evident große Bedrohung für die Gemeinschaft darstellt.
Insgesamt bestätigte das Bundesgericht den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung von A._ und wies seinen Rekurs ab, sodass er die Schweiz verlassen muss. Die Gerichtskosten wurden A._ auferlegt.