Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_235/2024 vom 24. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_235/2024 vom 24. Januar 2025:

Sachverhalt: Der Kläger, A._, geboren 1966, arbeitete seit November 2013 als Sekretär der Bau- und Raumplanungsdienste der Gemeinde U._. Im Juli 2016 erlitt er eine epileptische Anfallserkrankung, die zu mehreren Diagnosen, darunter einem posttraumatischen Schädel-Hirn-Trauma, führte. Er beantragte 2017 Leistungen der Invalidenversicherung (IV), die mit unterschiedlichen Beurteilungen zur Arbeitsfähigkeit auf ein 100%iges und später als 60%iges Arbeitspensum hingewiesen wurden. 2019 beantragte er eine Überprüfung seines Falls aufgrund medizinischer Gutachten, die auf kognitive Beeinträchtigungen hinwiesen. Das Schweizerische IV-Amt stellte 2021 fest, dass sich sein Gesundheitszustand jedoch nicht signifikant verschlechtert hatte und lehnte eine mögliche Rente ab.

Gerichtliche Erwägungen: Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob der Kläger aufgrund seiner gesundheitlichen Situation Anspruch auf Invalidenleistungen hatte. Es stellte fest, dass die Vorinstanz fälschlicherweise seine letzte Anfrage als neue Leistungsgesuch und nicht als Überprüfung der bestehenden Ansprüche behandelte. Das Gericht stellte fest, dass der medizinische Zustand des Klägers seit der letzten Entscheidung im Jahr 2019 im Wesentlichen unverändert geblieben sei, auch wenn einige kognitive Einschränkungen diagnostiziert wurden. Für eine Neubeurteilung der Leistungen sind jedoch bedeutende Veränderungen in der Erwerbsfähigkeit oder der Gesundheit notwendig, die in diesem Fall nicht festgestellt werden konnten.

Das Bundesgericht entschied schließlich, dass die Beurteilung der Vorinstanz unbegründet sei, da die medizinischen Gutachten des Klägers signifikante Veränderungen seiner Arbeitsfähigkeit zeigten, was einen Anspruch auf Leistungen aus der Invalidenversicherung rechtfertigte. Das Bundesgericht hob daher die vorangegangenen Entscheidungen auf und ordnete eine neue Prüfung des Falls an.

Entscheid: Der Rückweisungsbescheid an die IV-Stelle und die vorangegangene Entscheidung der kantonalen Behörde wurden aufgehoben. Die IV-Stelle muss nun den Anspruch des Klägers auf Dienstleistungen der Invalidenversicherung neu beurteilen. Ferner wurden die Kosten des Verfahrens der IV-Stelle auferlegt, und der Kläger erhielt eine Kostenentschädigung.