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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_184/2024 (Urteil vom 22. Januar 2025)
Sachverhalt: A.A. und B.A. heirateten 2011 und haben drei gemeinsame Kinder (2014, 2016, 2018 geboren). Seit dem 1. Juli 2022 leben sie getrennt. B.A. beantragte am 13. Juli 2022 Maßnahmen zum Schutz der Ehe, was zu verschiedenen gerichtlichen Anordnungen führte. Unter anderem wurde A.A. die Ausübung des persönlichen Kontakts zu den Kindern vorübergehend verwehrt, und die Kinder wurden der Mutter zugewiesen. In einem weiteren Schritt wurde B.A. erlaubt, mit den Kindern in einen anderen Kanton umzuziehen.
A.A. legte am 18. März 2024 gegen das Urteil der Appellationsrichterin des Kantons Waadt vom 8. Februar 2024 Beschwerde ein. Er forderte unter verschiedenen Alternativen, dass die Kinder bei ihm wohnen sollten oder dass eine gemeinsame Sorge mit festgelegten Besuchsregelungen eingeführt wird.
Erwägungen: Das Bundesgericht stellte zunächst die Zulässigkeit des Recours fest, da er rechtzeitig und formgerecht eingereicht wurde. Es wurde jedoch auch klar, dass A.A. nur spezifische Grundrechte, die verletzt worden sein sollten, anführen darf. Viele seiner Argumente wurden als appellatorisch zurückgewiesen, da er oft nur seine Sichtweise oder die aus seiner Perspektive geführte Argumentation anbot, ohne die geforderte präzise und begründete Anfechtung der vorinstanzlichen Feststellungen vorzulegen.
Ein zentrales Argument des A.A. war, dass die zuständigen Behörden seine Sicht auf die elterlichen Fähigkeiten von B.A. nicht ausreichend berücksichtigt hätten und der Umzug der Kinder nicht im besten Interesse dieser stattgefunden hätte. Das Bundesgericht stellte fest, dass A.A. in den vorhergehenden Instanzen oft geforderte Punkte nicht ausreichend formuliert oder erläutert hatte, was dazu führte, dass seine Beschwerden als unzulässig oder unbegründet abgewiesen wurden.
Im Urteil wurde die Rechtslage in Bezug auf das Kindeswohl hervorgehoben, welche im Fokus der Entscheidungen stehen muss. A.A.s Behauptungen über mögliche Gefahren für die Kinder wurden nicht als hinreichend plausibel erachtet, um die bereits bestehenden Gerichtsentscheidungen zu revidieren.
Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies den Rekurs von A.A. zurück und bestätigte die vorangegangenen Entscheidungen, die das Sorgerecht und die Besuchsregelungen betreffend die Kinder betrafen. Die Gerichtskosten wurden A.A. auferlegt.