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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_184/2024 vom 22. Januar 2025:
Sachverhalt: A.A. und B.A. sind seit 2011 verheiratet und haben drei Kinder. Sie leben seit Juli 2022 getrennt. B.A. hatte mehrfach Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft beantragt. Im April 2023 hatte das Gericht beschlossen, dass die Eltern getrennt leben und die Kinder bei der Mutter wohnen. Der Kontakt zum Vater wurde vorübergehend ausgesetzt. Im Oktober 2023 wurde der Mutter erlaubt, mit den Kindern in einen anderen Kanton zu ziehen.
A.A. legte gegen diese Entscheidungen Berufung ein, die am 8. Februar 2024 abgelehnt wurde. Der Vater beantragte daraufhin beim Bundesgericht eine Überprüfung dieser Entscheidung, mit dem Ziel, die Aufenthaltsorte der Kinder, das Besuchsrecht des Vaters und eine mögliche psychiatrische Begutachtung prüfen zu lassen.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Der eingereichte Rekurs war formell und fristgerecht, daher grundsätzlich annehmbar. 2. Als dass die angefochtene Entscheidung provisorische Maßnahmen betrifft, können nur Verstöße gegen verfassungsmäßige Rechte vorgebracht werden, die konkret und detailliert zu belegen sind. 3. Die Argumente des Rekurrenten, die sich auf die Verletzung seiner Rechte beziehen, waren nicht ausreichend motiviert oder verwiesen auf Aspekte, die er nicht bereits in der vorangegangenen Instanz vorgetragen hatte. Beispielsweise wurde die Behauptung, die Kinder seien nicht angehört worden, als unzulässig abgelehnt. 4. Der Rekurrent war nicht erfolgreich in seiner Argumentation, dass die Informationen über die Mutter und die behauptete Radikalisierung nicht ausreichend berücksichtigt worden wären. Die Behauptung, die Gerichte hätten seine Sichtweise nicht genügend gewürdigt, wurde als unzureichend begründet angesehen. 5. Obgleich der Rekurrent Kritik an der Qualität von Gutachten äußerte und die Pläne zur Kontaktwiederherstellung in Frage stellte, wurden diese Einwände nicht als stichhaltig erachtet. 6. Schlussendlich lehnte das Bundesgericht den Rekurs ab und entschied, dass die Gerichtskosten dem Rekurrenten auferlegt werden.
Zusammengefasst bestätigte das Bundesgericht, dass die vorangegangenen Entscheidungen der kantonalen Instanzen gerechtfertigt waren und der Rekurs unbegründet blieb.