Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_382/2024 vom 14. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_382/2024

Sachverhalt:

A._, ein marokkanischer Staatsbürger, und seine Frau B._, ebenfalls marokkanisch, leben seit vielen Jahren in der Schweiz und verfügen über Aufenthaltsbewilligungen. A._ kam 1991 in die Schweiz, seine Frau folgte 2003. Sie haben vier Kinder, wovon die älteren Schweizer Bürger sind und das jüngste Kind eine Aufenthaltsbewilligung hat. Das Paar ist seit 2005 auf Sozialhilfe angewiesen, deren Schulden bis 2022 auf ca. 866'674 Franken angestiegen sind. Trotz Warnungen und Aufforderungen, ihre finanzielle Situation zu verbessern, blieben sie in dieser Lage. Erst ab Mai 2023 waren sie in der Lage, auf Sozialhilfe zu verzichten, da A._ eine Anstellung als Schulbusfahrer fand.

Entscheidungen:

Der Migrationsdienst des Kantons Bern revokierte im September 2022 die Aufenthaltsbewilligungen des Paares und tauschte sie gegen Aufenthaltserlaubnisse aus, unter bestimmten Integrationsanforderungen. Der Entscheid wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht in einem Urteil im Juni 2024 upheld. Die Hauptgründe für die Entscheidung waren die langfristige Abhängigkeit von Sozialleistungen, die unzureichende Integration und das Fehlen einer nachhaltigen finanziellen Basis.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Recours: Das Gericht stellte fest, dass der Rekurs grundsätzlich zulässig ist, da es sich um einen Eingriff in ein bestehendes Recht auf Aufenthaltsbewilligung handelt.

  2. Integrationsdefizit: Der Gerichtshof entschied, dass das Paar erhebliche Integrationsdefizite aufweist, da sie lange Zeit auf Sozialhilfe angewiesen waren und keine ausreichenden Bemühungen nachgewiesen werden konnten, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Dies rechtfertigt die Rückstufung zu Aufenthaltserlaubnissen.

  3. Verhältnismäßigkeit: Das Gericht bestätigte, dass die Rückstufung verhältnismäßig ist, da die langjährige Abhängigkeit von Sozialhilfe und das Fehlen von Beschäftigung die nachweisbare Integration der höheren Anforderungen untergraben.

  4. Freiheit der Berufswahl und Familienleben: Das Gericht wies auch die Argumente der Recourants zurück, dass die Bedingungen zur Arbeitssuche ihre Familienstruktur und Lebensweise unverhältnismäßig beeinträchtigen würden.

Das Bundesgericht wies schließlich den Rekurs ab, bestätigte die vorangegangenen Entscheidungen und stellte die Kosten des Verfahrens den Recourants in Rechnung.