Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1013/2024 vom 27. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_1013/2024 vom 27. Januar 2025

Sachverhalt: A.B._, die Beschwerdeführerin, wurde im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Menschenhandel und weiterer Straftaten vor das Genfer Strafgericht gestellt. Während des Verfahrens beantragte sie die Ablehnung der Dolmetscherinnen, C._ und D.__, die in verschiedenen Sitzungen tätig waren, unter anderem aufgrund von Bedenken hinsichtlich der objektiven Übersetzung von Aussagen und einer möglichen Voreingenommenheit.

Die Ablehnungsanträge wurden zunächst beim zuständigen Gericht eingebracht, welches diese am 5. August 2024 als unbegründet zurückwies. A.B.__ erhob daraufhin am 16. September 2024 Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass nach Schweizer Recht ein Ablehnungsantrag gegen einen Dolmetscher oder einen Fachmann grundsätzlich vor das Bundesgericht gezogen werden kann, auch wenn es sich um eine Zwischenentscheidung handelt.

  1. Ablehnungsgründe: A.B.__ berief sich auf verschiedene Artikel des Strafgesetzbuches (CPP), die eine Ablehnung aus Gründen der Befangenheit regeln. Dabei wiesen die Richter darauf hin, dass sie die Argumente bezüglich der Nutzung der Dolmetscher bei privaten Gesprächen zwischen einer Klägerin und ihrem Anwalt als verspätet und unbegründet ansahen.

  2. Beweislast: Das Gericht klärte, dass Schreibfehler oder Übersetzungsfehler, die während der Verhandlungen auftraten, ebenfalls nicht hinreichend für das Argument einer Voreingenommenheit waren. Eine generelle Besorgnis über die Voreingenommenheit der Dolmetscher habe nicht nachgewiesen werden können.

  3. Umfang der Beweisaufnahme: Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Beschwerdeführerin kein Bedürfnis nach weiteren Informationen von den Dolmetschern hatte, da die bereits vorliegenden Informationen ausreichten, um über die Ablehnung zu entscheiden.

Entscheidung: Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und stellte fest, dass die Ablehnung der Dolmetscherinnen durch die kantonalen Gerichte rechtmäßig war. A.B.__ musste die Gerichtskosten in Höhe von 3'000 CHF tragen.

Dieses Urteil betont das Prinzip der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Gerichtsbeamten und die Notwendigkeit, dass Vorwürfe gegen diese klar belegt werden müssen.