Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_667/2024 vom 22. Januar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_667/2024 vom 22. Januar 2025 Sachverhalt:

A._, der Beschwerdeführer, stellte am 29. März 2021 unter Missachtung eines gerichtlichen Kontakt- und Annäherungsverbots seinen Ex-Partner B._ an dessen Arbeitsstelle und suchte ihn später an seinem Wohnort auf. Nachdem B._ den Beschwerdeführer nicht hereingelassen hatte und die Polizei alarmierte, kletterte A._ die Fassade des Hauses hoch und gelangte über ein offenes Fenster in die Wohnung. Dort suchte er nach seinen Sachen und versuchte, das Mobiltelefon von B._, der mit der Polizei telefonierte, an sich zu nehmen. B._ griff daraufhin zu einem Messer, was zu Verletzungen an der Hand und dem Unterarm von A.__ führte.

Vorinstanzen:

Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt verurteilte A._ wegen mehrerer Delikte, sprach B._ jedoch aufgrund von Notwehr vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung frei. Die in der Berufung erhobenen Ansprüche von A.__ wurden abgelehnt, was zu seiner Beschwerde beim Bundesgericht führte.

Erwägungen:
  1. Legitimation zur Beschwerde: A.__ war berechtigt, Beschwerde einzulegen, da die Entscheidung des Appellationsgerichts seine Zivilansprüche beeinflusste.

  2. Sachverhaltsfeststellung: A._ und B._ widersprachen sich lediglich in der Frage, in welcher Hand B._ das Messer hielt. Die Vorinstanzen werteten die Aussagen und die Situation als nachvollziehbar und plausibel und bestätigten den Freispruch von B._.

  3. Notwehr: Das Bundesgericht stellt fest, dass die Vorinstanz zu Recht eine Notwehrlage annahm. Das Verhalten des Beschwerdeführers, die Wohnung gewaltsam zu betreten und nach seinen Besitzstücken zu suchen, erzeugte eine Situation, in der B._ einen Angriff fürchtete. Die Vorinstanz kam zu dem Schluss, dass das Handeln von B._ im Rahmen der Notwehr angemessen war und keine Willkür vorlag.

  4. Beschwerdeführer: A.__ konnte die von der Vorinstanz getroffenen Feststellungen nicht überzeugend anfechten. Seine konstruierten Argumente und die angeblichen weniger weitreichenden Abwehrmöglichkeiten wurden als unzulässig betrachtet.

  5. Entscheidung: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und ihm wurden die Gerichtskosten auferlegt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde aufgrund der Aussichtslosigkeit seiner Ansprüche ebenfalls abgelehnt.

Fazit:

Das Bundesgericht bestätigte den Freispruch von B._ wegen einfacher Körperverletzung infolge gerechtfertigter Notwehr und wies die Beschwerde von A._ ab, was die Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen des Beschwerdegegners betraf.