Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_734/2023 vom 15. Januar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_734/2023 vom 15. Januar 2025:

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._, ein deutscher Arzt, lernte B._ über eine Dating-App kennen. Am 14. Juli 2018 führte ein gemeinsames Wanderwochenende im Wallis zu einem gewaltsamen Vorfall. Nach einem Streit, während dessen A._ B._ erheblich verletzte, wurde die Polizei alarmiert. A._ befand sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einem stark alkoholisierten Zustand (Blutalkoholkonzentration von 2,32-3,29 o/oo). Darüber hinaus hatte A._ in einem früheren Vorfall ein Rezept für ein Medikament gefälscht.

Urteil des Kreisgerichts Oberwallis: A.__ wurde der versuchten vorsätzlichen Tötung, Körperverletzung, übler Nachrede und Urkundenfälschung schuldig gesprochen und erhielt eine Freiheitsstrafe von 50 Monaten sowie eine Geldstrafe. Zudem wurde eine ambulante Behandlung und eine Landesverweisung für sieben Jahre angeordnet.

Berufung und Urteil des Kantonsgerichts Wallis: A.__ legte Berufung ein, die weitgehend abgewiesen wurde. Das Kantonsgericht bestätigte die Schuldsprüche und die Strafe, reduzierte jedoch den Vorwurf von versuchter schwerer Körperverletzung auf einfache Körperverletzung.

Bundesgerichtsverfahren: A.__ erhob Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts, beantragte seinen Freispruch von mehreren Anklagepunkten und eine Einstellung des Verfahrens wegen Urkundenfälschung.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit der Beschwerde: Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für zulässig, da der Beschwerdeführer die Frist eingehalten hatte und als Beschuldigter legitimiert war.

  2. Willkürvorwurf: A.__ rügte Willkür in der Beweiswürdigung und der Anwendung des Strafrechts. Das Bundesgericht stellte fest, dass das Kantonsgericht alle relevanten Beweise und Tatsachen ausreichend gewürdigt hatte.

  3. Vorsatz: Der Beschwerdeführer versuchte, den Tötungsvorsatz zu bestreiten. Das Bundesgericht bestätigte die Vorinstanz, die von einem direkten Vorsatz ausging, basierend auf den gewalttätigen Handlungen und Äußerungen des Beschwerdeführers.

  4. Schuldfähigkeit: A._ argumentierte, dass er aufgrund seines Alkoholpegels schuldunfähig gewesen sei. Das Gericht wies dies zurück, indem es auf das Gutachten verwies, das eine teilweise Schuldfähigkeit feststellte, und da A._ in der Lage war, zu handeln und seine Umgebung wahrzunehmen.

  5. Urkundenfälschung: Der Beschwerdeführer stellte die örtliche Zuständigkeit und die Begehungsstätte der Urkundenfälschung in Frage. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass der Vorwurf unbegründet war, da A.__ nachweislich während seines Aufenthalts in der Schweiz gehandelt hatte.

  6. Strafaufschub: A.__ beantragte einen Aufschub des Strafvollzugs zugunsten einer ambulanten Behandlung, was das Bundesgericht ablehnte, da keine hinreichende Begründung für einen solchen Aufschub vorlag.

Ergebnis: Die Beschwerde wurde abgewiesen, und A.__ musste die Gerichtskosten tragen.

Dieses Urteil verdeutlicht die gerichtliche Überprüfung von Fällen schwerer Gewalt und deren rechtlicher Konsequenzen, insbesondere in Bezug auf Schuldfähigkeit und Vorsatz unter Alkoholeinfluss.