Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt:
Der Streitfall betrifft einen internationalen Schiedsgerichtsprozess im Bereich des Sports, welcher von der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) und dem lettischen Fußballclub A._ (Recourant) involviert ist. Der Spieler B._, der zuvor beim ghanaischen Club C.__ spielten, wurde am 7. März 2023 an den lettischen Club transferiert. Im Zuge des Transfers wurde ein vorläufiger elektronischer Spielerpass (EPP) erstellt, basierend auf dem Reglement der FIFA, das die Zahlung von Ausbildungsentschädigungen vorsieht.
Die FIFA setzte dem lettischen Club eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von 108.410,26 Euro fest. Der Club wurde jedoch darauf hingewiesen, dass eine offiziell gültige Erklärung über den Verzicht auf diese Entschädigung seitens des Ausbildungsclubs C.__ im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des EPP hätte vorgelegt werden müssen. Ein nachträglicher Verzicht wurde vom lettischen Club vorgelegt, jedoch nach Ablauf der vorgesehenen Fristen.
Der lettische Club legte gegen die Entscheidung der FIFA beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) Berufung ein. Der Schiedsrichter wies die Berufung am 14. Oktober 2024 zurück, da der Club C.__ als direkt betroffene Partei hätte mitberufen werden müssen.
Der lettische Club legte daraufhin eine zivilrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein, um die Entscheidung des TAS aufzuheben.
Erwägungen des Bundesgerichtes:
Zulässigkeit des Recours: Der Recours wurde als grundsätzlich zulässig erachtet, da die Anhängigkeit des Verfahrens und die Fragen der Zulässigkeit (Schutz der Parteien) nicht in Frage standen.
Recht auf Anhörung: Der Recourant machte geltend, dass das Recht auf Anhörung verletzt wurde, weil der Schiedsrichter relevante Argumente nicht berücksichtigt habe. Das Bundesgericht wies dieses Argument jedoch zurück, da es zu erkennen gab, dass die Schiedsrichter die Argumente für unwesentlich hielten und die zur Entscheidung führenden Punkte ausreichend behandelt wurden.
Ordre public: Der Recourant argumentierte, dass die Entscheidung gegen die wesentlichen Rechtsgrundsätze verstoße. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Argumentation des Recouranten in diesem Punkt nicht ausreichend war und dass das Ergebnis der Schiedsrichterentscheidung nicht gegen das materielle Recht oder den ordre public verstoße.
Entscheidung: Das Bundesgericht wies den Recours aus den oben genannten Gründen in der vorliegenden Form zurück. Die Gerichtskosten wurden dem Recouranten auferlegt.
Insgesamt wurde der Fall als ein Beispiel für die strengen Maßstäbe im internationalen Schiedsrecht behandelt, insbesondere im Hinblick auf die Verfahrensordnung und die Anforderungen an die Durchsetzung von Ausbildungsentschädigungen im Fußball.