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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_731/2023 vom 23. Januar 2025
Sachverhalt: A._, ein Arzt für Innere Medizin mit eigener Praxis, wurde von mehreren Krankenkassen wegen unökonomischer Behandlungsmethoden für das Jahr 2018 verklagt. Die Krankenkassen forderten eine Rückzahlung von 126.467 CHF, da A._ seinen Behandlungen nicht im Einklang mit dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit nach dem Krankenversicherungsgesetz (LAMal) durchgeführt habe. Der Schlichtungsversuch vor dem Tribunal arbitral des assurances in Genf scheiterte, und nach einer Expertise, die von einem Fachkollegen durchgeführt wurde, stellte das Gericht fest, dass A._ in der Tat überhöhte Rechnungen ausgestellt hatte. In einem Urteil vom 18. Oktober 2023 verurteilte das Gericht A._ zur Rückzahlung von 39.649 CHF.
Erwägungen: Die Krankenkassen legten gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde ein und forderten die vollständige Rückzahlung des geforderten Betrags sowie die Übernahme der Kosten für die Expertise durch A._. A._ wies den Beschwerdeantrag zurück und argumentierte, dass die Behörden weder den richtigen rechtlichen Rahmen noch die Daten für ihre Schlussfolgerungen verwendet hätten.
Das Bundesgericht bestätigte die Zulässigkeit des Rekurses und entschied, dass die Methode der statistischen Analyse entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Art. 56 LAMal) notwendig sei, um eine etwaige Polypragmasie zu evaluieren (Überbehandlung). Es war zu klären, ob die Anwendung der analytischen Methode gerechtfertigt war, da die vorherige Analyse des speziellen Falls (Zweiphasen-Methode des Screening) nicht durchgeführt worden war.
Das Gericht entschied, dass die Faktoren, die für die unökonomische Behandlung verantwortlich sein könnten, nicht ausreichend einzeln analysiert wurden und dass die in der Expertise präsentierten Ergebnisse die Anforderungen der Zweiphasen-Methode nicht erfüllten. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden müsse, damit die Krankenkassen und A.__ die individuelle Analyse gemeinsam durchführen könnten.
Entscheid: Der Rekurs der Krankenkassen wurde teilweise gutgeheißen, das vorherige Urteil wurde aufgehoben und die Sache zur weiteren Prüfung an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen. Die Gerichtskosten wurden A.__ auferlegt, jedoch wurden keine weiteren Kosten für die Krankenkassen festgesetzt.