Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_731/2023 vom 23. Januar 2025
Sachverhalt: A._, ein unabhängiger Arzt für allgemeine Innere Medizin, wird von mehreren Krankenkassen (angeführt durch santésuisse) wegen nicht wirtschaftlicher Behandlungsmethoden verklagt. Diese Krankenkassen fordern die Rückzahlung von über 126.000 CHF für die Jahre 2018, da seine Abrechnungen nicht den Vorgaben der Schweizerischen Krankenversicherungsgesetzgebung (LAMal) entsprechen sollen. Der von der Schiedsstelle eingesetzte Gutachter stellte fest, dass A._ einen Überpreis zwischen 20.164 und 39.649 CHF aufgrund unzulässiger Abrechnungsmethoden verlangt hatte. Schließlich urteilte die Schiedsstelle am 18. Oktober 2023, dass A.__ 39.649 CHF zurückzahlen sollte und verurteilte die Krankenkassen zu einem Teil der Gerichtskosten.
Erwägungen des Bundesgerichts: - Zulässigkeit des Rekurses: Die Krankenkassen haben den Rekurs eingelegt und betonen, dass die Schiedsstelle die gesetzlich geforderte Methode zur Analyse der Wirtschaftlichkeit nicht korrekt angewendet hat. Das Bundesgericht erklärt den Rekurs für zulässig. - Rechtliche Grundlagen: Das Gericht interpretiert die Vorschriften zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (Art. 56 LAMal) und bekräftigt, dass die wirtschaftliche Praxis des Arztes auf Basis einer Kombinationsmethode aus statistischen und analytischen Ansätzen analysiert werden sollte. Insbesondere ist eine zweistufige Analyse erforderlich: Zuerst eine statistische Untersuchung, gefolgt von einer individuellen Fallanalyse. - Fehlende individuelle Fallanalyse: Das Gericht stellt fest, dass in diesem Fall die erforderliche individuelle Analyse nicht durchgeführt wurde, weshalb die Schiedsstelle bei der Verhängung der Rückzahlung unrechtmäßig gehandelt hat. - Revision der Methode: Das Gericht hebt das Urteil der Schiedsstelle auf und ordnet an, die Angelegenheit zur wiederholten Prüfung zurückzuweisen, damit die Krankenkassen zusammen mit A.__ die zweite Phase der Untersuchung ordnungsgemäß durchführen können.
Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hebt das frühere Urteil auf und fordert eine Neuaufnahme der Verfahren beim Schiedsgericht zur Durchführung der fehlenden individuellen Analysen. Die Kosten des Verfahrens werden A.__ auferlegt.