Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_470/2024 vom 7. Januar 2025

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Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Bundesgerichts (Urteil 4A_470/2024) Sachverhalt:

A._ war bis zum 31. August 2021 als Versicherungsberaterin bei C._ AG angestellt und über diese bei B._ AG in einer Krankentaggeldversicherung versichert. Nach ihrer Krankmeldung am 9. März 2021 stellte die Versicherung Taggelder für die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit bis 31. August 2021 bereit. Eine daraufhin durchgeführte ärztliche Untersuchung ergab, dass A._ auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig war, was zur Einstellung der Zahlungen führte. Später wurde die Versicherte informiert, dass sie aufgrund von nicht angegebenen Auslandaufenthalten seit Mai 2021 einen betrügerischen Anspruch erhoben habe, weshalb die Versicherungsleistungen zurückgefordert wurden.

A._ erhob darauf Klage auf Zahlung von Krankentaggeldern, während die Versicherung eine Widerklage einreichte. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die Klage ab und gab der Widerklage statt. A._ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Rechtsnatur des Verfahrens: Die Streitigkeiten betreffen eine Zusatzversicherung, weshalb die Beschwerde in Zivilsachen zulässig ist. Das Bundesgericht stellt fest, dass der Entscheid des Sozialversicherungsgerichts als Endentscheid gilt.

  2. Sachverhaltsfeststellung: Das Bundesgericht prüft den festgestellten Sachverhalt der Vorinstanz und kann nur im Falle offensichtlicher Unrichtigkeit eingreifen. In diesem Fall stellte das Gericht fest, dass A.__ während mehrerer Auslandaufenthalte keine ausdrückliche Genehmigung der Versicherung eingeholt hatte und diese Aufenthalte verschwiegen hatte.

  3. Betrügerische Begründung (Art. 40 VVG): Die Vorinstanz kam zu dem Schluss, dass die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer betrügerischen Begründung des Versicherungsanspruchs gegeben waren. Es wurde festgestellt, dass A.__ absichtlich wichtige Informationen verschwiegen hat, um unrechtmäßig Krankentaggelder zu erhalten.

  4. Widerspruch und rechtliches Gehör: A.__ rügte, das Urteil sei innerlich widersprüchlich und verletze ihren Anspruch auf rechtliches Gehör. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass die Begründung des Sozialversicherungsgerichts klar und nachvollziehbar war.

  5. Beweislast: A.__ musste die Tatsachen beweisen, die ihren Anspruch begründen; die Versicherung musste nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Leistungskürzung oder -verweigerung gegeben sind. Das Gericht entschied, dass die Forderungen der Versicherung gerechtfertigt waren.

  6. Ergebnis: Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Beschwerdeführerin die Gerichtskosten zu tragen habe.

Das Urteil verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Offenlegung von Tatsachen durch Versicherte und die Beweislastverteilung in Fällen von Versicherungsbetrug.