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Sachverhalt: Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit einem Fall, in dem A._, ein Grundstückseigentümer aus der Gemeinde Saint-Aubin, gegen die Entscheidung des kantonalen Gerichts von Freiburg und den erteilten Bauentscheid des Lieutenant de Préfet des Distrikts Broye vorgeht. Anfänglich wurde am 16. Dezember 2021 ein kantonaler Flächennutzungsplan für ein Gebiet namens AgriCo genehmigt, das für die Ansiedlung von Unternehmen in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und Biomasse vorgesehen ist. Im Rahmen dieses Plans wurde im Jahr 2023 ein Gesuch um ein allgemeines Bauprojekt genehmigt, gegen das A._ Einspruch einlegte.
Der Präfekt entschied, die Einsprüche von A._ als unzulässig zu erklären, da sie nicht rechtzeitig und im falschen Verfahren vorgebracht wurden. Das kantonale Gericht bestätigte diese Entscheidung und betonte, dass A._ aufgrund seiner geographischen Distanz zur geplanten Bauaktivität keine über das allgemeine Interesse hinausgehenden rechtlichen Interessen geltend machen könne.
Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass der Einspruch gegen die Baugenehmigung grundsätzlich zulässig sei, insbesondere da A._ als direkt Betroffener gilt. Allerdings erkannte das Gericht an, dass die betreffende Baugenhmigung sich auf einen allgemeinen Bauplan beziehe und somit spezifische zukünftige Bauvorhaben noch nicht genehmigt seien. Dies bedeutete, dass die von A._ erwähnten potentiellen Nachforderungen und Einwände gegen zukünftige Bauvorhaben vorgebracht werden müssten, sobald diese konkretisiert werden, nicht jedoch im Rahmen des genehmigten allgemeinen Bauplans.
Das Bundesgericht entschied, dass A.__ nicht die notwendigen Voraussetzungen nachweisen konnte, um als direkt betroffener Nachbar in dieser Angelegenheit zu gelten. Der Abstand zu den aktuellen Bauplänen (mehr als ein Kilometer) und der Umstand, dass nur auf die Genehmigung eines allgemeinen Plans und nicht auf spezifische Bauvorhaben entschieden wurde, führten zur Ablehnung seines Recours.
Das Gesuch von A.__ wurde daher in der vorliegenden Form abgelehnt, da er nicht schlüssig darlegen konnte, dass ihm durch die Genehmigung des allgemeinen Plans spezifische und substantielle Nachteile entstünden.
Schlussfolgerung: Infolge dieser Überlegungen wurde der Rekurs von A.__ abgewiesen, und ihm wurden die Gerichtskosten auferlegt.