Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_525/2024 vom 15. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_525/2024

Sachverhalt:

A.__ wurde vom Bezirksgericht Zofingen am 22. August 2022 wegen versuchter sexueller Nötigung, versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind, Pornografie und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten mit bedingtem Strafvollzug verurteilt. Er erhielt zudem eine Busse von CHF 1'500 und wurde zu einer deliktorientierten Therapie verurteilt. Den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und anderen schweren Delikten wurde er jedoch freigesprochen. Das Obergericht des Kantons Aargau sprach ihn am 21. Dezember 2023 von den schwereren Anklagepunkten frei, verurteilte ihn aber wegen sexueller Handlung mit einem Kind, mehrfacher Nötigung und Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren, davon 1 Jahr zu vollziehen. Die Vorinstanz stellte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest und ordnete eine Landesverweisung für 5 Jahre sowie ein lebenslanges Tätigkeitsverbot an.

A.__ legte gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte Freisprüche von mehreren Vorwürfen, während er sich selbst auch in Bezug auf einige Anklagepunkte für schuldig erklärte.

Erwägungen:

  1. Beweiswürdigung und Verwertbarkeit der Beweise: A.__ argumentierte, dass die Beweise gegen ihn auf rechtswidrig erhobenen Informationen basierten, da während einer Hausdurchsuchung der PIN-Code seines Handys ohne vorherige Belehrung über seine Rechte erfragt wurde. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit dieser Beweiserhebung und stellte fest, dass der Beschwerdeführer bei der Herausgabe des Codes nicht über sein Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt wurde, was die Verwertbarkeit der erhobenen Beweise in Frage stellte.

  2. Zustandekommen eines Versuchs: Der Beschwerdeführer wandte sich auch gegen die Verurteilung wegen versuchter Nötigung, da seiner Meinung nach die Versuchsschwelle nicht überschritten wurde. Das Bundesgericht bestätigte, dass in vielen Fällen der Versuch nur dann gegeben ist, wenn der Täter einen entscheidenden Schritt in Richtung der Tat unternimmt. Es stellte fest, dass in den betreffenden Fällen kein konkreter Tatbestand erfüllt wurde, und sprach ihn letztendlich frei.

  3. Widersprüchliche Aussagen: A._ stellte auch die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Zeugin H._ in Frage, die über eine angebliche sexuelle Handlung berichtete. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz willkürlich war, da Widersprüche in den Aussagen der Zeugin nicht ausreichend beachtet wurden.

Entscheid:

Das Bundesgericht entschied, die Beschwerde zu heissen, die Urteile des Obergerichts aufzuheben und die Angelegenheit zur neuen Prüfung zurückzuweisen. Außerdem entschied es, dass die Kosten des Verfahrens nicht erhoben werden und der Kanton Aargau A.__'s Anwältin eine Entschädigung zahlen muss.

Das Urteil wurde am 15. Januar 2025 verkündet und die Entscheidung wurde schriftlich mitgeteilt.