Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_970/2023 vom 14. Januar 2025

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Das Urteil des Bundesgerichts befasst sich mit einem Strafverfahren gegen C._, der wegen wiederholter versuchter schwerer Körperverletzung und versuchten vorsätzlichen Mordes verurteilt wurde. Der Sachverhalt umfasst mehrere brutale Übergriffe auf B._, organisiert von C.__ und seinen Komplizen, die sich auf Forderungen im Zusammenhang mit Drogenkonsum stützten.

Am 10. Dezember 2020 wurde B._ von C._ und weiteren Komplizen entführt und schwer misshandelt. Er wurde u.a. auf dem Dach eines Fahrzeugs transportiert und erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Am 28. Januar 2021 wurde er erneut gefangen genommen, wo er mit einer Eisenstange und durch Schläge schwer verletzt wurde. In einer separaten Anklage wurden auch weitere Übergriffe von C.__ und seinen Komplizen gegeneinander vorgebracht.

Im ersten Urteil des Gerichts wurde C._ zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Dieses Urteil wurde jedoch angefochten, und die Strafkammer des Kantons Tessin erhöhte die Strafe auf 7 Jahre und 6 Monate aufgrund der Schwere der Taten und der Rolle von C._ bei den Übergriffen.

C.__ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderte Aufhebung der Verurteilungen zu den versuchten Körperverletzungen und versuchten Mordes sowie eine Rückführung der Angelegenheit an die kantonale Instanz zur erneuten Prüfung der Strafzumessung. Er argumentierte, seine Mitverantwortung sei nicht ausreichend nachgewiesen und die Schwere der ihm vorgeworfenen Taten unrechtmäßig bewertet worden.

Das Bundesgericht wies jedoch die Berufung zurück, bestätigte die Feststellungen des kantonalen Gerichts über die Mittäterschaft und das koordinierte, gewalttätige Handeln des Beschwerdeführers und seiner Mitbeschuldigten. Es stellte fest, dass die Vorinstanz die Tatbeiträge von C._ zutreffend als wesentlich für die Begehung der Straftaten beurteilt hatte. Ferner wurde die Frage der Strafzumessung vom Bundesgericht nicht weiter behandelt, da C._ auch diesbezüglich keine abweichenden rechtlichen Argumente vorgebracht hatte.

Insgesamt wurde C.__s Beschwerde als unbegründet erachtet, und die Strafmaßnahme, sowie die Prozesskosten wurden wie beschlossen festgesetzt. Das Bundesgericht gewährte ihm jedoch die Prozesskostenhilfe.