Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_942/2023 vom 14. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_942/2023

Sachverhalt: Der Fall betrifft A._, der wegen versuchten Mordes, versuchter schwerer Körperverletzung und Nötigung verurteilt wurde. Am 10. Dezember 2020 wurde die Person B._ von A._ und anderen Personen entführt und brutal misshandelt, um von ihm eine Zahlung von 1'000 CHF für Drogen zu erzwingen. Es kam zu mehreren Gewaltakten, darunter das Ziehen von B._ auf das Dach eines Fahrzeugs und das Schlagen mit einem Fußtritt gegen den Kopf, während B._ am Boden lag. Später wurde B._ erneut angegriffen, wobei ihm mit einer Eisenstange und einem Stromschocker Gewalt angetan wurde. A.__ wurde am 24. Februar 2022 von der ersten Instanz zu 6 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt.

Nach einer Berufung des Staatsanwaltes und einer teilweise angenommenen Berufung von A._ erkannte das appellate Gericht A._ unter anderem für den versuchten Mord schuldig und erhöhte die Strafe auf 8 Jahre. A.__ legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein, mit dem Antrag, seine Urteile aufzuheben und ihn freizusprechen oder zumindest eine geringere Strafe zu verhängen.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde nach den Kriterien der rechtlichen Ermessensausübung. Der Beschwerdeführer versuchte, die Beweise zu widerlegen, indem er die Feststellungen des kantonalen Gerichts als willkürlich anfocht. Es stellte sich heraus, dass A._ nicht in der Lage war, substantielle Beweise für seine Behauptungen vorzulegen, die die Feststellungen des Appellationsgerichts in Frage stellten. Zudem war A._ fallen gelassen, dass er zwar die Tatbestandsmerkmale nicht bestreiten konnte, dennoch betonte er, dass kein gemeinsamer Plan für die Gewaltanwendung existiert hätte.

Das Gericht wies die Beschwerde im Wesentlichen zurück und bestätigte die Feststellungen und die verhängte Strafe, da A._s Argumente nicht ausreichten, um die vorangegangene Entscheidung aufzuheben. Des Weiteren erklärte das Gericht, dass A._ in der Situation eine führende Rolle spielte, was zu den Taten führte, und dass die Strafe in ihrem angestrebten Rahmen angemessen war.

Das Bundesgericht akzeptierte die Bitte um unentgeltliche Rechtspflege und beauftragte den Anwalt, die Vertretung A.__s zu übernehmen, ohne Gerichtskosten auferlegen zu müssen.

Schlussfolgerung: Das Urteil des Appellationsgerichts wurde im Wesentlichen bestätigt, und A.__ bleibt für die ihm vorgeworfenen Straftaten verurteilt.