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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_622/2023 vom 6. Januar 2025
Sachverhalt: E.__ SA beantragte am 8. Dezember 2021 die Genehmigung zum Abriss eines bestehenden Gebäudes und zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in Pully, die mehrere Wohnungen und Parkplätze umfassen. Der ursprüngliche Antrag war im Jahr 2021 durch die Gerichtsbarkeit wegen Formmängeln annulliert worden. Das überarbeitete Projekt stieß auf Widerstand von Nachbarn, die Bedenken hinsichtlich der Zugänglichkeit, der Hitze und der Fällung von Bäumen äußerten. Dennoch bewilligte die Gemeindeverwaltung von Pully am 26. August 2022 die Baugenehmigung.
Der Kantonale Verwaltungsgerichtshof (CDAP) wies am 17. Oktober 2023 das Rekurs der Nachbarn mit der Begründung zurück, dass die Änderungen am Projekt nicht erheblich genug waren, um eine neue öffentliche Anhörung zu rechtfertigen.
Erwägungen des Bundesgerichts:
Zulässigkeit des Rekurses: Der Rekurs wurde als zulässig anerkannt, da die Beschwerdeführer ein schützenswertes Interesse als angrenzende Nachbarn geltend machten.
Überprüfung der Durchführung des Verfahrens: Die Beschwerdeführer kritisierten, dass das CDAP zwei ihrer Rügen nicht geprüft habe, die sich auf die Regelungen zur spezifischen Baugenehmigung bezogen. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass die gerichtliche Instanz in ihrer Entscheidung ausreichend rechtliche Gründe angeführt hatte und keine Verweigerung des rechtlichen Gehörs vorlag.
Bewertung der Projektänderungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass die vorgenommenen Änderungen am Projekt unbedeutend waren, sodass eine neue öffentliche Anhörung nicht erforderlich war.
Anwendung der landschafts- und baurechtlichen Vorschriften: Die Rekurrenten warfen dem CDAP vor, bei der Anwendung der bestehenden Umwelt- und Naturschutzgesetze willkürlich vorgegangen zu sein. Das Gericht verneinte dies und bestätigte, dass die Abwägung öffentlicher Interessen angemessen durchgeführt wurde.
Gebäudekonformität: Die Beschwerdeführer argumentierten auch, dass das geplante Bauwerk die zulässige Höhe überschreiten würde. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Berechnung der Bauhöhe auf korrekten Grundlagen basierte und dass die getroffenen Entscheidungen nicht als willkürlich einzustufen sind.
Entscheidung: Der Rekurs wurde in der vorliegenden Form abgewiesen. Die Kosten von 4.000 CHF sind den Beschwerdeführern aufzuerlegen, und E.__ SA hat recht auf eine Entschädigung von 4.000 CHF.
Fazit: Die Genehmigung für das Bauprojekt wurde durch das Bundesgericht bestätigt, und die Einwände der Anwohner wurden als unbegründet zurückgewiesen.