Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_423/2024 vom 17. Dezember 2024

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Das Urteil des Bundesgerichts (4A_423/2024) bezieht sich auf einen Rechtsstreit im Bereich des Markenrechts zwischen der Holding Benjamin und Edmond de Rothschild (HBER) und der Stiftung Edmond und Nadine de Rothschild. Der Sachverhalt ist geprägt von familiären Verstrickungen der Rothschild-Dynastie und der Nutzung der Marke "Edmond de Rothschild".

Im Wesentlichen geht es um die Verwendung der Marke durch HBER, die unter anderem in Verbindung mit kulturellen und bildenden Dienstleistungen steht, sowie um die Einflussnahme von Nadine de Rothschild, die eine eigene Stiftung gegründet hat, um ihr Erbe zu verwalten. HBER war besorgt, dass die Nutzung des Namens „Edmond“ durch die Stiftung Verwirrung stiften und das Ansehen ihrer Marke beeinträchtigen könnte.

Die kantonale Gerichtsbarkeit hatte HBER zuvor in ihrer Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass HBER keinen hinreichenden Nachweis für die tatsächliche Nutzung der Marke „Edmond de Rothschild“ bei den beanstandeten Dienstleistungen erbringen konnte.

Das Bundesgericht bestätigt das erstinstanzliche Urteil, indem es feststellt, dass die Verwendung der Marke durch die Bankenaktivitäten der Rothschild-Gruppe nicht in einem Maße erfolgte, das als „ernsthafte“ oder „markenrechtliche“ Nutzung gewertet werden könnte. Die Gerichtsbarkeit hebt hervor, dass die verschiedenen Veranstaltungen, bei denen der Markenname aufgeführt wurde, eher der Werbung für die Bank diente und nicht dazu, die Angebote spezifisch von Wettbewerbern abzugrenzen.

Das Urteil beschreibt ausführlich die Anforderungen an die Nutzung von Marken und stellt fest, dass HBER nicht nachweisen konnte, dass ihre Marke entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verwendet wurde. Somit wurde die Klage von HBER als unbegründet abgewiesen und die Kosten für das Verfahren wurden der unterlegenen Partei, HBER, auferlegt.