Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_796/2024 vom 20. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_796/2024

Sachverhalt: A.A._ wurde wegen Betrugs, unzulässiger Abwicklung von Vermögenswerten und wiederholter Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung verurteilt. Am 8. Januar 2024 verurteilte das Strafgericht des Bezirks Lausanne A.A._ zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, wobei 90 Tage Untersuchungshaft angerechnet wurden. Seine Strafaussetzung aus früheren Urteilen wurde um zweieinhalb Jahre verlängert, und ihm wurde untersagt, für fünf Jahre im Bauwesen tätig zu sein. Am 7. August 2024 reduzierte das kantonale Berufungsgericht das Verbot zu arbeiten und legte die Freiheitsstrafe auf 18 Monate fest, wobei 6 Monate unbedingte Haft zu verbüßen seien.

Erwägungen: A.A.__ erhebt beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Berufungsgerichts. Er argumentiert, die Gerichtsurteile verstießen gegen die Artikel 47, 49 und 50 des Schweizer Strafgesetzbuchs (StGB), und fordert einen bedingten Strafvollzug.

Das Bundesgericht stellt fest, dass die Strafe sowohl die Schwere der Tat als auch die Rückfälligkeit des Beschwerdeführers berücksichtigt und die angeordnete Strafe nicht als unverhältnismäßig einstuft. Insbesondere weist das Gericht darauf hin, dass die wiederholte Tatbegehung und das Fehlverhalten während des Verfahrens für eine schwere Schuld sprachen.

A.A.__ macht außerdem eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend und beklagt sich über die langwierige Dauer des Verfahrens (über acht Jahre). Das Bundesgericht erkennt jedoch keinen unzulässigen Verzug an, da die Komplexität des Falls und das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden zur Dauer beigetragen hatten.

Im Ergebnis wird der Antrag auf obligatorischen Strafvollzug abgelehnt, und die Beschwerde nicht stattgegeben. A.A.__ trägt die Kosten des Verfahrens.

Ergebnis: Der Antrag von A.A.__ wurde abgelehnt. Das Bundesgericht legte eine Gerichtskosten von 3'000 Franken auf.