Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_679/2023 vom 10. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_679/2023

Sachverhalt: Der Regierungsrat des Kantons Solothurn beschloss am 13. Juni 2023 den Kauf einer Liegenschaft an der Bielstrasse 3 für 5.200.000 Franken. Dieser Beschluss wurde nicht öffentlich bekannt gemacht. Rémy Wyssmann, der von dem Kauf über die Presse erfuhr, stellte mehrere Gesuche um Zugang zu den relevanten Dokumenten, bevor er am 12. Dezember 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhob. Diese wurde am 15. Dezember 2023 ans Bundesgericht weitergeleitet. Wyssmann beantragte, den Beschluss dem kantonsrätlichen Beschlussverfahren sowie dem Referendum zu unterstellen.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde und stellte fest, dass Wyssmann als stimmberechtigter Bürger legitimiert sei, die Beschwerde einzureichen, und die Frist eingehalten wurde.

Im Kern der Entscheidung stand die Frage, ob der Kauf der Liegenschaft als Anlage oder Ausgabe zu qualifizieren sei. Der Unterschied bestimmt, ob der Regierungsrat oder der Kantonsrat zuständig ist und ob der Beschluss dem Volksreferendum unterstellt werden muss. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Zweck des Kaufs in der Erweiterung des Gerichtszentrums in Solothurn lag, was auf eine notwendige Ausgabe hinweist, die der Kantonsrat beschließen muss, da sie 5 Millionen Franken übersteigt.

Das Gericht befand, dass es sich beim Kauf um eine neue Ausgabe handelte, die dem obligatorischen Referendum unterliegen sollte. Der Beschluss des Regierungsrats wurde aufgehoben, und die Angelegenheit wurde an den Kantonsrat zur weiteren Beschlussfassung übergeben.

Urteil: Die Beschwerde von Rémy Wyssmann wird gutgeheißen. Der Regierungsratsbeschluss wird aufgehoben und die Angelegenheit an den Kantonsrat überwiesen. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigung gewährt.