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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_347/2024:
Sachverhalt: A._ (der Versicherte) hatte zwei Verkehrsunfälle, die zu erheblichen Verletzungen führten und ihm zur Folge sowohl von der Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) Taggeldleistungen als auch eine Vollinvalidenrente von der Invalidenversicherung gewährt wurden. Er verstarb im Jahr 2017 und hinterließ seine Ehefrau B._ und zwei minderjährige Kinder. Die CNA stellte fest, dass eine Überentschädigung in Höhe von 42.571,70 CHF für den Zeitraum zwischen dem 17. September 2014 und dem 31. Mai 2017 vorlag, die später auf 36.287,70 CHF korrigiert wurde, nachdem B.__ dagegen Einspruch eingelegt hatte.
Erwägungen des Gerichts: Die kantonale Gerichtlichkeit reduzierte die Überentschädigung auf 33.025,75 CHF. Die CNA legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Bundesgericht prüfte die Berechnung der Überentschädigung unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens von verschiedenen Sozialversicherungsleistungen. Das Gericht stellte klar, dass die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Überentschädigung und die Prinzipien der Kongruenz der Ansprüche (d.h. dass nur Leistungen gleicher Art und zweckbezogen herangezogen werden dürfen) relevant sind.
Das Gericht entschied, dass die Kosten der Anwälte, die zur Erlangung von Sozialversicherungsleistungen notwendig waren, auch vor und nach dem genannten Zeitraum in die Berechnung der Überentschädigung einfließen können, sofern sie tatsächlich notwendig waren. Es stellte fest, dass einige der geltend gemachten Anwaltskosten (insbesondere 1.040 CHF) nicht auf direkte Ansprüche gerichtet waren und daher nicht berücksichtigt werden konnten.
In einem abschließenden Beschluss befand das Gericht, dass die korrekten Anwaltskosten, die zu berücksichtigen sind, die vorher betroffenen Beträge ergeben, und korrigierte die Überentschädigung auf 34.065,75 CHF.
Entscheidung: - Der Rekurs der CNA wurde teilweise gutgeheißen, die Überentschädigung wurde auf 34.065,75 CHF festgelegt. - Die Verfahrenskosten wurden auf die Parteien verteilt, wobei die CNA einen Teil der Kosten zu tragen hatte. - Es wurde zudem angeordnet, dass die Kosten der früheren Verfahren vom kantonalen Gericht neu beurteilt werden.
Dieses Urteil verdeutlicht die Komplexität der Berechnung von Sozialversicherungsleistungen und die genaue Berücksichtigung der dazugehörigen Anwaltskosten im Kontext von Überentschädigungen.