Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_720/2024 vom 8. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_720/2024 vom 8. Januar 2025:

Sachverhalt: A._ Sàrl wurde in mehreren Verfahren wegen Insolvenz in verschiedenen Zeitpunkten (26. August 2024 und 2. September 2024) vom Tribunal de première instance des Kantons Genf für zahlungsunfähig erklärt. Der erste Insolvenzbeschluss wurde am 30. September 2024 von der Cour de justice des Kantons Genf aufgehoben. Der zweite Insolvenzbeschluss wurde am 10. September 2024 an A._ Sàrl zugestellt, nachdem ein Einspruch gegen diesen Beschluss am 9. Oktober 2024 eingelegt wurde. Die Chamber civile der Cour de justice erklärte den Einspruch am 15. Oktober 2024 für unzulässig, da er fristgerecht gewesen sei.

Rechtliche Erwägungen: A._ Sàrl legte gegen diesen Beschluss beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Rechtsmittels und stellte fest, dass die Vorinstanz bei der Feststellung des Datums der Zustellung am 10. September 2024 einen Fehler gemacht hatte. A._ Sàrl hatte von der Insolvenz erst am 9. Oktober 2024 Kenntnis erlangt, nachdem die Post das Schreiben an das Konkursamt zurückgesandt hatte, weil die Gesellschaft bereits in Konkurs war. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Vorinstanz die Zustellung nicht ausreichend geprüft hatte.

In der Folge annullierte das Bundesgericht die Entscheidung der Vorinstanz und wies den Fall zur erneuten Entscheidung zurück. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, da die beschwerdeführende Partei unvertreten war und keine Kosten beantragte.

Ergebnis: Der Antrag von A.__ Sàrl wurde angenommen, die Entscheidung der vorherigen Instanz wurde aufgehoben, und die Angelegenheit wurde zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz verwiesen.