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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_512/2023 vom 20. Dezember 2024
Sachverhalt: Die Parteien, A.A. und B.A., verheiratet seit dem 25. August 2001 und unter dem Regime der Gütertrennung lebend, leben seit dem 1. Dezember 2020 getrennt. Sie haben zwei Kinder. Der Unterhalt und die Betreuung der Kinder führten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere über die finanziellen Beiträge des Vaters zum Unterhalt der Kinder.
Im ersten Urteil des Genfer Erstgerichts wurden verschiedene Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft getroffen, darunter die ordnungsgemäße und gleichmäßige Betreuung der Kinder sowie die Festlegung der finanziellen Pflichten des Vaters. Die spätere Verfügung der Genfer Gerichtsbarkeit reduzierte diese Pflichten und ordnete monatliche Zahlungen an.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Recours: Der Recours wurde rechtzeitig und in der vorgesehenen Form eingereicht. Das Bundesgericht prüfte die Anfechtbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung, da diese sich auf eine endgültige Entscheidung im Bereich des Ehe- und Unterhaltsrechts bezog.
Rechte im Verfahren: Der Kläger brachte vor, sein rechtliches Gehör sei verletzt worden, da die vorinstanzliche Entscheidung mangelhafte Begründungen aufwies. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Argumente der Vorinstanz hinreichend klar und nachvollziehbar waren, sodass es keine Verletzung des Gehörs gab.
Behauptete Tatsachenfehler: Der Vater bestritt die Höhe der finanziellen Belastungen, die ihm auferlegt wurden und wies auf eine angeblich unrichtige Grundlage hin, auf der diese Beträge basierten. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Vorinstanz die Beweise und die Fakten richtig gewichtet hatte.
Feststellung der finanziellen Kapazität: Das Gericht stellte klar, dass die finanziellen Verhältnisse beider Parteien sowie ihre Beiträge zum Unterhalt der Kinder in fairer Weise berücksichtigt waren. Die Verfügung, die dem Vater auferlegte, monatliche Zahlungen von 1'250 Franken pro Kind zu leisten, wurde als rechtlich zutreffend erachtet.
Verhältnis zwischen den Eltern und den Kindskosten: Der Kläger argumentierte, dass seine Beiträge unverhältnismäßig hoch seien. Das Gericht wies darauf hin, dass die Aufteilung der Kosten und die Berücksichtigung der Einkommenssituaion der beiden Elternteile korrekt vorgenommen wurden und im Rahmen des Ermessensspielraums der Vorinstanz lagen.
Anforderung an die Begründung von Ansprüchen: Das Gericht stellte zur Sprache, dass im Kontext von Scheidungsfällen eine genaue Aussage zu den rechtlichen und finanziellen Aspekten unbedingt erforderlich sei und dass die Argumentation des Vaters teils appellatorisch ist, ohne dass er schlüssig nachweisen konnte, dass eine Vorinstanz in ihrer Beurteilung sachlich falsch lag.
Schlussfolgerung: Das Bundesgericht wies den Recours des Vaters zurück, da alle vorgebrachten Punkte unzureichend belegt oder unbegründet waren. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt.