Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_168/2024 vom 20. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 5A_168/2024 vom 20. Dezember 2024:

Sachverhalt: A._ (Vater) und B._ (Mutter) heirateten 2018 und haben ein Kind, C.__, geboren am 8. April 2019. Die Parteien leben seit Juni 2020 getrennt. Im Mai 2023 beschloss ein Gericht, die Obhut über das Kind der Mutter zu übertragen und bestimmte Regelungen zur Besuchszeit des Vaters sowie zur finanziellen Unterstützung des Kindes. Der Vater war für bestimmte Zeiträume von der Unterhaltszahlung befreit und sollte ab August 2022 monatliche Unterhaltsbeiträge leisten.

Im Februar 2024 hob das Kantonsgericht im Rahmen eines Berufungsverfahrens gewisse Teile der ursprünglichen Entscheidung auf und änderte die Höhe der Unterhaltsbeiträge des Vaters. Dagegen legte der Vater beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde fristgerecht und formgerecht eingereicht wurde, und dass der Vater zur Beschwerde berechtigt ist, da es sich um eine endgültige Entscheidung über Maßnahmen zur Wahrung der ehelichen Gemeinschaft handelt.

  1. Gründe für die Beschwerde: Der Vater rügte, dass das zuständige Gericht die Fakten in Bezug auf den Schulbeginn des Kindes am 21. August 2023 nicht berücksichtigt habe. Er argumentierte, dass diese Unterlassung eine Verletzung seines Gehörsrechts darstellt und die angesetzte Unterhaltszahlung aufgrund dieser neuen Fakten unangemessen hoch sei.

  2. Feststellung des Bundesgerichts: Das Bundesgericht wies darauf hin, dass das kantonale Gericht verpflichtet war, alle relevanten Tatsachen zu prüfen und insbesondere den Schulbeginn des Kindes zu berücksichtigen. Da die Omission dieses Faktors die finanziellen Verpflichtungen des Vaters beeinflussen könnte, erkannte das Bundesgericht, dass dies zu einer Neubewertung der finanziellen Belastungen führen muss.

  3. Entscheidung: Das Bundesgericht hob das Urteil des kantonalen Gerichts auf und überwies den Fall zur neuen Beurteilung zurück, damit die Geschehnisse um den Schulbeginn der Tochter berücksichtigt werden und die möglichen neuen Kosten, die daraus resultieren, in die Entscheidung einfließen können.

Zusätzlich wurden die Anträge auf rechtliche Hilfe für beide Parteien angenommen und die Gerichtskosten vorläufig von der Kasse des Bundesgerichts übernommen. Beide Parteien haben die Möglichkeit, auf die Kosten des Verfahrens und die darauf entfallenden Honorare für die Anwälte zuzugreifen.

Insgesamt wurde der Fall erneut an die kantonale Behörde verwiesen, um eine fundierte Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten und neuen Fakten zu treffen.