Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_144/2024 vom 17. Dezember 2024

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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 1C_144/2024

Sachverhalt:

A._ ist Eigentümer eines Landwirtschafts- und Weingutgrundstücks in Russin, das in der Vergangenheit mit Erde aufgefüllt wurde, jedoch ohne die erforderliche Baugenehmigung. Dies führte zu Schwierigkeiten, einschließlich Erdrutschproblemen, die von dem Nachbarn C._ gemeldet wurden. Nach einem geotechnischen Gutachten wurde festgestellt, dass die Aufschüttung von A._ die Stabilität des Geländes beeinträchtigte. Die Behörde forderte A._ auf, den ursprünglichen Zustand des Grundstücks wiederherzustellen, was bedeutete, die aufgefüllten Materialien zu entfernen. Dies führte zu einem Gerichtsverfahren über die Genehmigung von Bauarbeiten zur Behebung der Probleme.

A.__ erhob gegen die Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörde und das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Genf, das seinen Antrag abgelehnt hatte, Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass das Rechtsmittel zulässig war, da A.__ direkt betroffen war und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Entscheidungen hatte.

  2. Weigerung der Baugenehmigung und Sanierungsauftrag: A.__ war der Meinung, dass die Behörde die Empfehlung, den kompletten Erdaushub zu entfernen, zu Unrecht favorisierte und alternative Vorschläge nicht ausreichend beachtet wurden. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass die Behörde das Recht hatte, die Hauptempfehlung des Gutachters zu befolgen, da sie der Lösung des Problems der Bodeninstabilität am besten entsprach.

  3. Gesetzliche Grundlagen: Das Gericht berücksichtigte die Gesetze und Vorschriften zum Schutz des Bodens und stellte fest, dass die Maßnahmen zur Wiederherstellung des gesetzlichen Zustands notwendig waren. Der Rückbau auf den Zustand vor der unzulässigen Aufschüttung war gerechtfertigt, um die Bodenintegrität zu gewährleisten.

  4. Verhältnismäßigkeitsprüfung: Der Antragsteller argumentierte, dass die vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands überzogen sei und nicht die zugrunde liegenden Probleme behandle. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die empfohlene Maßnahmen notwendig waren, um die Stabilität des Bodens langfristig zu sichern und keine weniger invasive Lösung gefunden wurde, die die rechtlichen Anforderungen erfüllte.

Entscheidung: Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel ab, bestätigte die Anforderungen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Geländezustands und wies die Gerichtskosten dem Beklagten zu. Es wurden keine zusätzlichen Kosten für die Vertretung zugesprochen.