Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_489/2024 vom 6. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_489/2024 und 7B_490/2024 Sachverhalt:

Am 1. Februar 2008 wurde ein strafrechtliches Verfahren gegen mehrere Personen, unter anderem wegen Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, durch das Bundesamt für Straffragen (MPC) eröffnet. Im Laufe der Jahre wurde das Verfahren auf verschiedene Personen ausgeweitet, darunter D.B._, gegen die schließlich Anklage erhoben wurde. Am 27. Juni 2022 wurde D.B._ in erster Instanz für schuldig befunden, jedoch wurde die Verfahren aufgrund der Verfahrensverzögerungen und des Grundsatzes der Prozessbeschleunigung in Teilen eingestellt.

D.B._ starb am 19. April 2023. Im November 2023 reichten die Nachkommen von D.B._, B.B._ und C.B._, eine Berufung ein. Die Berufungen von A._ und anderen Mitangeklagten wurden gleichnamig eingereicht. Am 13. März 2024 entschied das Bundesgericht, die Verfahren zu trennen, und leitete die bestimmte Anklage gegen D.B._, die nun im Rahmen einer neuen Referenznummer (CA.2024.8) behandelt werden sollte, an die unterinstanzliche Gerichte zur neuen Entscheidung weiter.

Erwägungen des Bundesgerichts:

Das Bundesgericht prüfte die Rechtmäßigkeit der Trennung der Verfahren und die Voraussetzungen für die Behandlung der Berufungen. Es urteilte, dass die Trennung der Verfahren gegen D.B._ und die damit verbundenen Verfahren ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der Beklagten darstellt, da D.B._ Teil eines Systems mehrerer Angeklagter war, deren Fälle eng miteinander verwoben sind. Das Gericht betonte, dass die Wahrung des Prinzips der Einheit des Verfahrens und des fairen Prozesses geboten sei.

Das Gericht entschied, dass das Todes eines Angeklagten nicht zur Irrelevanz seiner Berufung oder der seiner Angehörigen führen kann. Somit wurde die Entscheidung der Vorinstanz, die Verfahren zu trennen, als unzulässig erklärt.

Das Bundesgericht hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und verfügte, dass die Berufungen gegen den ersten Instanzurteil einschließlich der Fragen zu den Kosten und Entschädigungen unter der ursprünglichen Verfahrensnummer (CA.2023.20) behandelt werden sollten.

Ergebnis:

Der Rekurs von A._ wurde angenommen, während die Rekurse von B.B._ und C.B._ gegenstandslos wurden. Die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben, und die Angelegenheit wurde zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und sowohl A._ als auch B.B._ und C.B._ erhalten jeweils eine Entschädigung von 3.000 CHF zu Lasten der Eidgenossenschaft.