Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_214/2024 vom 20. Dezember 2024

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Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 5A_214/2024 vom 20. Dezember 2024 über ein Verfahren in Bezug auf Unterhaltszahlungen im Rahmen von Schutzmaßnahmen für die Ehe entschieden.

Sachverhalt

A._ und B._ haben 2007 geheiratet und drei Kinder bekommen. Nach einem Trennungsantrag im Jahr 2022 und einer vorläufigen Vereinbarung zur Regelung des Umgangs und der finanziellen Unterstützungszahlungen, entschied die erste Instanz im März 2023 über die Unterhaltsbeiträge, die A.__ an seine Frau und Kinder zu zahlen hat. Die von der ersten Instanz festgelegten Beträge wurden von beiden Parteien angefochten. Die Berufungsinstanz bestätigte die vorgängige Entscheidung, korrigierte jedoch einige Beträge und erhöhte die Unterhaltsbeiträge.

A.__ legte gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde ein und forderte eine Senkung der geforderten Unterhaltszahlungen.

Erwägungen des Bundesgerichts
  1. Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde fristgerecht und in der richtigen Form eingereicht wurde. Der Kläger hatte ein schutzwürdiges Interesse an einer Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Urteils.

  2. Prüfung von Grundrechtsverletzungen: Da es um vorläufige Maßnahmen ging, konnten nur Grundrechtsverletzungen angefochten werden. Das Gericht überprüfte, ob solche Verletzungen hinreichend dargelegt wurden.

  3. Unterhaltsberechnung:

  4. Einkommen des Beschwerdeführers: A.__ argumentierte, dass die Berechnungen seines Einkommens, insbesondere aus Vermögen, nicht korrekt gewesen seien. Das Bundesgericht stellte fest, dass die angeführten neuen Beweismittel als unverwertbar anzusehen waren, da sie nicht im vorangegangenen Verfahren vorgelegt worden waren.
  5. Steuerlast: A.__ kritisierte die Berücksichtigung der Steuerlast und die Nichtberücksichtigung der Vermögenssteuer. Das Gericht erkannte an, dass die Vermögenssteuer grundsätzlich in die Berechnung der Steuerlast für den Unterhalt einbezogen werden sollte, was in diesem Fall nicht geschehen war.

  6. Beweisführung: A.__ konnte nicht konkret darlegen, welche Einkommensreduktionen tatsächlich vorlagen, und versäumte es, ausreichende Beweise vorzulegen.

  7. Fristen zur Arbeitsaufnahme der Ehefrau: Das Gericht bekräftigte, dass angemessene Fristen zur beruflichen Wiedereingliederung berücksichtigt werden müssen. Die festgelegten Fristen wurden als nicht unangemessen erachtet.

Entscheidung

Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde teilweise gutgeheißen wurde, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung der Vermögenssteuer. Der Fall wurde zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Die Mehrkosten wurden zwischen den Parteien verteilt, wobei die Kosten judicialen Beschwerde aufgeteilt wurden.

Durch diese Entscheidung wurde klargestellt, dass alle relevanten finanziellen Aspekte, einschließlich der Vermögenssteuer, in die Berechnung von Unterhaltsverpflichtungen einfließen müssen.