Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1372/2023 vom 13. November 2024

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Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Bundesgerichtsurteils 6B_1372/2023:

Sachverhalt: A.__ wurde am 27. April 2023 vom Gericht in Genf zu einer Gefängnisstrafe von 12 Monaten, unter Vorbehalt und mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren, verurteilt wegen absichtlicher Verletzung der grundlegenden Verkehrsregeln, nachdem er am 30. Mai 2022 auf der Autobahn mit 153 km/h statt der erlaubten 80 km/h gefahren war. Er hatte zuvor im Juni 2021 eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung erhalten, was seinen Strafregisterauszug belastete.

Am 6. November 2023 reduzierte die genferische Berufungsgerichtskammer die Schuld und verurteilte ihn zu 180 Tagessätzen à 30 Franken, ebenfalls unter Vorbehalt und mit einer dreijährigen Bewährungsfrist.

Erwägungen des Bundesgerichts: Der Genfer Staatsanwalt legte dagegen Rechtsmittel ein, um die ursprüngliche Gefängnisstrafe von 12 Monaten aufrechtzuerhalten. Das Bundesgericht prüfte die Anwendbarkeit von Artikeln der Straßenverkehrsgesetzgebung, insbesondere den neuen Artikel 90 Absatz 3ter, der besagt, dass bei einer ersten Verurteilung und ohne frühere Verkehrsdelikte unter bestimmten Umständen eine geringere Strafe (bis zu einer Geldstrafe) ausgesprochen werden kann.

Die Entscheidung des Bundesgerichts basierte auf folgenden Punkten:

  1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Gericht bestätigte, dass der Staatsanwalt befugt war, das Rechtsmittel einzulegen.

  2. Anwendung der neuen Gesetzesbestimmungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ gemäß dem neuen rechtlichen Rahmen, der bei der Entscheidung zum Tragen kam, keine relevanten Vorerkrankungen im Verkehr hatte, die eine höhere Strafe rechtfertigen würden.

  3. Differenzierung nach Verkehrsdelikten: Das Gericht erörterte, dass die neue Bestimmung, die jüngere oder unerfahrene Fahrer nicht benachteiligen sollte, auch auf A.__ anwendbar war, da er zu diesem Zeitpunkt keine relevanten Vorstrafen im Verkehrswesen hatte.

  4. Strafzumessung: Das Gericht sah die Strafe von 180 Tagessätzen als angemessen an, da A.__ unter Berücksichtigung seiner persönlichen Situation, einschließlich seiner finanziellen Verhältnisse, eine Geldstrafe nach wie vor als ausreichende Abschreckung wirkte.

Das Bundesgericht wies schließlich den Rekurs als unbegründet zurück und entschied, dass keine Gerichtsgebühren erhoben werden.

Insgesamt bestätigte das Urteil die geringere Strafe für A.__ und stellte fest, dass die Gerichte einen angemessenen Ermessensspielraum haben, um die jeweilige Situation des Angeklagten zu bewerten.