Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_425/2024 vom 10. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_425/2024:

Sachverhalt: A._, geboren 1962, hat nach einer ersten Ablehnung seiner Invalidenrente im Jahr 2020 im Juli 2020 die Wiedereröffnung seines Dossiers aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands beantragt. Das zuständige Amts für Invalidenversicherung des Kantons Neuenburg führte daraufhin eine multidisziplinäre Begutachtung durch und lehnte am 8. März 2023 die Rentenleistung ab. A._ legte am 13. Juni 2024 beim kantonalen Gericht ein Rechtsmittel ein, das abgewiesen wurde, woraufhin er beim Bundesgericht Beschwerde einreichte. Er forderte die Anerkennung seines Rechts auf eine volle Invalidenrente oder alternativ eine Rückweisung an die kantonalen Behörden für eine ergänzende Untersuchung.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüfte zunächst die rechtlichen Grundlagen und stellte fest, dass es für die Rentenansprüche im Zusammenhang mit der wiederholten Antragstellung relevant war, ob sich der Gesundheitszustand von A.__ seit der Verwaltungsentscheidung von 2020 wesentlich verändert hatte. Besonderes Augenmerk legte das Gericht auf die Wertung der medizinischen Expertise von CEMEDEX SA, die entscheidend für die Ablehnung der Rentenleistung war.

A.__ argumentierte, dass die Expertise unzulässig sei, da bei den rheumatologischen und pneumologischen Untersuchungen kein Dolmetscher anwesend gewesen sei, was zu einer mangelhaften Kommunikation geführt habe. Das Gericht wies darauf hin, dass zwar kein bedingungsloses Recht auf die Durchführung einer medizinischen Untersuchung in der Muttersprache besteht, jedoch die Qualität und Verständlichkeit der Expertise entscheidend ist.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Aussagen der Fachärzte zur Kommunikationsfähigkeit von A.__ in der Expertise unzureichend sind. Insbesondere wurde betont, dass die Experten selbst angaben, dass eine Untersuchung ohne Übersetzer nicht möglich sei, da der Beschwerdeführer keine nationale Sprache sprach und nicht ausreichend Französisch verstand.

Aufgrund dieser Mängel ordnete das Gericht an, dass die medizinischen Begutachtungen in der Muttersprache des Beschwerdeführers oder mit der Hilfe eines Dolmetschers durchgeführt werden müssen. Daher wurde die Beschwerde teilweise gutgeheißen und die vorherigen Entscheidungen annulliert.

Entscheid: Das Bundesgericht entschied, dass die Sache an das zuständige Amt zur erneuten Untersuchung und Entscheidung zurückgewiesen wird. Die Gerichtskosten werden dem Kanton Neuenburg auferlegt, und A.__ erhält eine Entschädigung für die Prozesskosten vor dem Bundesgericht.