Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_439/2024 vom 20. Dezember 2024

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Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2024 über den Fall von A.__ entschieden, der wegen mehrerer Straftaten, darunter Körperverletzung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und sexuelle Nötigung, verurteilt wurde.

Sachverhalt:

A._ wurde am 5. Juli 2023 durch das Schweizerische Tribunal correctionnel aufgrund von verschiedenen Delikten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt, wobei ein Teil auf Bewährung ausgesetzt wurde. Unter anderem musste er für den erlittenen seelischen und körperlichen Schaden an den Opfern Entschädigungen zahlen. In einem Berufungsverfahren entschied die Chambre d'appel und de révision des Genfer Gerichts am 8. April 2024, A._ teilweise freizusprechen, aber seine Strafe auf 36 Monate zu erhöhen.

Der Fall beinhaltet mehrere Vorfälle, bei denen A._ die Frauen C._ und B.__ wiederholt körperlich und psychisch angegriffen hat, unter anderem durch Schläge, Drohungen und unerlaubtes Eindringen in deren Wohnungen.

Erwägungen:

A.__ reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein und beanstandete insbesondere die Feststellungen der Tatsachen, die angebliche Willkür der Beweiswürdigung und eine mögliche Verletzung des Rechts auf einen fairen Prozess („in dubio pro reo“). Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass er nicht befugt ist, die Tatsachenwürdigung der Vorinstanz zu überprüfen, solange diese nicht offensichtlich rechtswidrig oder willkürlich war.

In Bezug auf die Vorwürfe erkannte das Bundesgericht an, dass die Schilderungen der Opfer als Beweismittel zu werten sind, die vom Gericht frei gewürdigt werden dürfen. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass A.__ die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht überzeugend widerlegt hatte. Das Bundesgericht hielt fest, dass es kein Rechtswidrigkeit oder Willkür in den bisherigen Urteilen gab, die eine Aufhebung der Urteile rechtfertigen würden, mit Ausnahme des Aspekts bezüglich der Berücksichtigung der vorläufigen Maßnahmen, die ihm auferlegt wurden.

Urteil:

Der Antrag auf Überprüfung wurde teilweise angenommen. Das Bundesgericht wies die Sache zurück an die Vorinstanz, um eine erneute Entscheidung hinsichtlich der möglichen Anrechnung der bereits verbüßten Maßnahmen auf die Strafe zu ermöglichen. Die übrigen Beschwerden wurden abgewiesen. A.__ erhält eine reduzierte Kostenauflage, da sein finanzieller Status nicht günstig ist. Die Entscheidung wurde den Parteien und dem Genfer Gericht mitgeteilt.